Politik

AFD Ban Debate-ein kluges Manöver aus der SPD und den Grünen?

Nach dem umstrittenen Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AFD auf Bundesebene als “gesicherte rechtsgerichtete Extremistin” klassifiziert, endet die Debatte über ein AFD-Verbotverfahren nun nicht. Die Sprecher und die meisten Kommentatoren machen jedoch einen grandiosen Fehler: Selbst wenn sich die Klassifizierung des Schutzes der Verfassung als Gericht erweisen sollte, bedeutet dies nicht, dass dies für ein gezielter Verbotsverfahren wichtig wäre. Hier hat die Rechtsprechung sehr hohe Hürden in die Richtung gesetzt, und die Auszüge des in Teilen der Medien veröffentlichten Auszüge des Verfassungsschutzberichts erlauben nicht die Schlussfolgerung, dass ein Verbotsverfahren die Aussicht auf Erfolg haben würde. Warum wird diese Debatte noch geleitet? Es ist durchaus möglich, dass es nicht aus dem Inhalt herausgeführt wird, sondern aus strategischen Überlegungen zur Sicherung der Feuerwand und zur Installation einer Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Grün an die CDU. Aus Jens Berger.

Was macht eine Party zu einer rechten extremistischen Party? Jeder, der denkt, dass es hier eine klare Antwort von der Politikwissenschaft gibt. Sowohl der Begriff “rechts -Wing -Radikal” als auch der Begriff “rechts -Wing -Extremisten” sind im wissenschaftlichen Diskurs umstritten. Die Definition des Schutzes der Verfassung ist jedoch etwas klarer. Hier gilt “rechter Extremismus” als antikonstitutionelles Bestreben des Rechts, das gegen die Freiheit demokratische Grundverordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist. Jetzt kann man hervorragend darüber argumentieren, ob dies für die AFD gilt und ob der Bericht des Bundesverfassungsschutzes diese Klassifizierung begründet.

Um es zu antizipieren: Bei der gesamten Überlegung geht es nicht um eine Inhaltsbewertung. Ich persönlich finde die fremdenfeindlichen Zitate einiger AFD -Politiker, die in den meisten Inhaltsfeldern als im AFD diametral unterschiedliche Positionen repräsentieren. Ich denke jedoch nicht, dass die AFD die Freiheit demokratische Ordnung der Bundesrepublik ernsthaft gefährdet, und nur dies kann der Maßstab für eine Debatte sein. Dann halte ich es mit Voltaire: “Ich kann verurteilen, was Sie sagen, aber ich werde mein Leben nutzen, um es zu sagen.” Aber zurück zum eigentlichen Thema.

Im rechtlichen Kontext werden menschliche Würde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Säulen der freidemokratischen Grundordnung angesehen. Die AFD will die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit nicht abschaffen. Ein klares Urteilsvermögen ist jedoch mit menschlicher Würde nicht so einfach. Die Meinung über den Schutz der Verfassung behauptet, dass die AFD als eine ganze Partei ein “ethnisches und Elternverständnis, das nicht mit der menschlichen Würde des Grundgesetzes kompatibel war”. Dies ist unter anderem mit zahlreichen Zitaten von AFD-Politikern, die “Biodeutsche” und “PassDeutsche” -Dedword-Cosy Migranten, farbige oder Muslime, gerechtfertigt sind. Solche Zitate sind nicht nur ekelhaft, sondern auch zweifellos richtige Extremisten und wahrscheinlich auch anti -konstitutionell. Die Gerichte werden nun entscheiden, ob sie ausreichen, um die Partei als Ganzes zu charakterisieren und sie zu bezeugen. Hier können Sie sehr aufgeregt sein, da solche richtigen Zitate kein Alleinstellungsmerkmal der AFD sind. Wir erinnern uns daran CDU -Kampagne mit dem Slogan “Kinder anstelle von Indianern” -Bitten Sie damals ein CDU -Verbotverfahren?

Solche Zitate sind jedoch für ein mögliches Verbotverfahren nicht einmal entscheidend. Hier gibt es erheblich schärfere Anforderungen. Zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht bereits im Verbotsverfahren gegen die KPD von 1956 klardass “eine Partei nicht bereits verfassungswidrig ist, wenn sie nicht die höchsten Grundsätze einer freien demokratischen Grundordnung (…) erkennt; eher muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzugefügt werden.” Die von den Medien aus dem Verfassungsschutzbericht veröffentlichten Auszüge erlauben diese Schlussfolgerung für die AFD jedoch nicht. Bei der Verhandlung für das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD stellten die Karlsruhe -Richter die Hürden noch höher. Der Verfassungsblog schreibt darüber:

Das Parteiverbot verlangt ein qualifiziertes Vorbereitungsgesetz und ein strategisches Konzept der Partei, um ihre anti -konstitutionellen Ziele zu planen. Jede Verbotsanwendung müsste daher nachweisen, dass die AFD über ein strategisches Konzept verfügt, mit dem sie die Idee der “ethnisch-kulturellen” ethnischen Zugehörigkeit als allgemeine Partei umsetzen will und die menschliche Würde des Grundgesetzes aushöhle und dass es einen entsprechenden zielorientierten vorbereitenden Gesetz gibt. Ein strategisches Konzept muss aus der großen Anzahl von Aussagen und Aktivitäten der Parteimitglieder und Unterstützer destilliert werden, um der Partei zugeordnet zu werden, die die AFD in geplantem und kontinuierlich umsetzen möchte.

Mit anderen Worten, eine Partei “kann” sogar anti -konstitutionelle Ziele haben. Dies reicht nicht für ein Verbot. Wenn ein Verbotsverfahren eine Aussicht auf Erfolg haben möchte, müssen die Staatsanwälte in der Lage sein zu beweisen, dass die Partei auf der Grundlage der Verwirklichung dieses antikonstitutionellen Ziels arbeitet, und es besteht auch ein spürbares Risiko für die Freiheit-demokratische Grundordnung. Jetzt können Sie dem AFD, wie Sie möchten, auch gerne die inkrementierten Aussagen von AFD-Politikern kritisieren-dies ist auch der Fall der Meinung des Amtes zum Schutz der Verfassung. In dem Bericht heißt es jedoch nicht – zumindest gilt dies für die in den Medien veröffentlichten Auszüge -, dass die AFD als Ganzes für eine erhebliche Verfassungsbeeinträchtigung der Menschenrechte arbeiten soll. Noch einmal: Solange AFD -Politiker verfassungsrechtliche Sprüche machen, ist dies kein Grund, die Partei durch das Bundesverfassungsgericht zu verbieten. Es müsste vielmehr nachgewiesen werden, dass der AFD einen realistischen Plan hat, dies in die Praxis um die Idee des Grundgesetzes zu investieren. Dies ist jedoch nicht der Fall, und daher hat der Bericht keinen erkennbaren Einfluss auf eine Debattendebatte.

Jetzt sind die verfassungsrechtlichen Bedenken eines gewünschten AFD -Verbotverfahrens nicht neu. Dies ist auch der Grund, warum es im Bundestag für eine solche Anwendung nie die Mehrheit im Bundestag gibt gab. Warum kocht die Debatte wieder und was hat der Bericht des Bundesverfassungsschutzes damit zu tun?

Natürlich können Sie hier nur spekulieren. Da ein Verbotsverfahren sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat, befasst sich die im Bundestag vertretenen Parteien anscheinend in erster Linie damit, selbst in der Macht zu bleiben. Zu diesem Zweck ist die sogenannte „Feuerwand“ derzeit ein Mittel für die SPD und die Grünen, da die CDU eng mit der Wahl eines möglichen Koalitionspartners auf staatlicher und föderaler Ebene zusammenhängt. Wenn die CDU nicht mit der AFD zusammenarbeiten kann, ist es möglich, realistisch nur eine Zusammenarbeit mit der SPD und den Grüns oder auf staatlicher Ebene mit der FDP oder der BSW zu bleiben, und selbst die Inkompatibilitätsentscheidung der CDU mit der linken Partei bröckelt bereits. Es ist kein großes Geheimnis, dass es Stimmen innerhalb der CDU gibt – wie die des neuen Gruppenleiters Jens Spahn – Diese forderte “Normalisierung” des Umgangs mit der AFD.

Eine “Normalisierung” des Umgangs mit einer Partei, die durch den Schutz der Verfassung als “gesichertes Recht -extremistisch” eingestuft wird und damit der Verfassung feindlich gegenübersteht, ist kaum denkbar; Besonders nicht, wenn ein Verbotsverfahren gegen diese Partei laufen würde. Wenn Sie jetzt eins und eins zu dem politisch verantwortlichen Nancy Faeser (SPD) und dem neugierigen Veröffentlichungsdatum hinzufügen – zwei Tage vor dem Amtswechsel des Innenministeriums – damit, all dies riecht nach einer taktischen Bewegung, die sich nicht auf das rechtliche Verbot der AFD richtet, sondern nach der Vorbehaltung des Feuersmauern gegen das AFD. Das ist ziemlich klug und hat Jens Spahn bereits in der Defensive Manöver.

Selbst wenn die SPD und die Grünen dem widersprechen würden: Beide Parteien können nicht an einem Verbot eines Verbots der AFD interessiert sein, zumal man davon ausgehen muss, dass ein großer Teil der AFD-Wähler die Partei in einem solchen Szenario auswählen würde, das der AFD am nächsten liegt-und das ist die CDU. Was beide Parteien jedoch sehr an Macht interessiert sind, ist eine starke Feuerwand, die die CDU -anderen Koalitionsoptionen installiert und sie buchstäblich dazu zwingt, mit SPD und/oder Grün zu kohlen. Oder bin ich mit solchen Spekulationen völlig falsch?

Titelbild: Nitpicker/Shutterstock.com


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