Finanzen

Aldi Süd kassiert Niederlage vor Gericht


Der Discounter Aldi Süd muss Sonderangebote künftig anders kennzeichnen als bisher. Die Höhe der Rabatte muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf auf Grundlage eines kürzlich veröffentlichten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).




Source link

Ähnliche Artikel

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"