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Anästhesiologie bei Krankenhausreform nicht vergessen: Berufsverbände sehen Versorgung …

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)

Nürnberg (ots)

Dieser Fachschaft Deutscher Anästhesisten (BDA) und die Krauts Verband für jedes Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) willkommen heißen die vom Bundesgesundheitsministerium und den Ländern gesetzten Ziele zur Krankenhausreform. Synchron mahnen die beiden führenden Anästhesiologieverbände, dass die Fachabteilung Anästhesiologie lebendig in die künftige konkrete Ausgestaltung jener Reform – insbesondere c/o jener Rechnung jener Unterhaltskosten – eingebunden werden sollte.

In jener Anästhesiologie zu tun sein wie in kaum einem anderen Fachgebiet Personal und Geräte bereitgestellt werden, um die Versorgung von mehr wie zehn Mio. Patienten pro Jahr in den Bereichen Betäubung, Intensivmedizin, Schmerztherapie, Notfallmedizin und Palliativmedizin sicherzustellen oppositionell DGAI und BDA offensichtlich. „Wir können nur noch einmal exponieren, dass unsrige Ressort von den Reformen gerade betroffen sein wird“, sagt BDA-Präsidentin Professorin Grietje Beck und fordert: „Unsrige Leitlinien für jedes die Einrichtung und Personalausstattung jener Anästhesieabteilungen zu tun sein neu finanziert werden.“

Mit jener Krankenhausreform wollen Kommiss und Länder die Versorgungssicherheit durch eine Vorfinanzierung jener Krankenhäuser gewährleisten, die Behandlungsqualität steigern und die Bürokratie im System aufheben. Anästhesisten sind zuständig für jedes die Sicherheit vor, während und nachdem Eingriffen und Operationen, für jedes die Schmerzbehandlung, die Sofortbehandlung von Notfällen und die Betreuung Schwerkranker hinauf den Intensivstationen sowie für jedes die Begleitung und Heilverfahren unheilbar kranker Patienten.

Reformentwürfe erwähnen die Anästhesiologie nur am Rande

Große Sorge bereitet BDA-Staatschef Beck übrig die bisherigen Reformentwürfe jener Regierungskommission, des Landes NRW oder jener Fachgruppe Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF), in denen die Anästhesiologie nicht oder nur am Rande erwähnt wird. Nichtsdestotrotz betont sie: „Wir erneuern unser Angebot an die Politik zur konstruktiven Zusammenarbeit und weisen eindringlich noch einmal hinauf die Gefahren für jedes die Sicherheit von Mio. Patienten hin, wenn die Anästhesiologie nicht hinlänglich berücksichtigt wird.“

In den Eckpunkten jener Reform wurde beschlossen, nachdem einer Übergangsphase, in jener die Unterhaltskosten pauschal mit 60 von Hundert des bisherigen DRG- und Pflegebudgetvolumens angesetzt werden sollten, künftig die tatsächlichen Unterhaltskosten zu ermitteln.

Professor Benedikt Pannen, Staatschef jener DGAI, verweist in diesem Zusammenhang hinauf die Ausarbeitungen zur Einrichtung von Anästhesiearbeitsplätzen, die von DGAI und BDA verbinden erarbeitet wurden und ständig individuell werden. „Sie offenstehen ideale Voraussetzungen für jedes die Rechnung tatsächlicher laufende Kosten“, sagt er. Darüber hinaus betont er nachrangig: Die Einträge zur Erklärung jener geplanten Krankenhausstufen und Leistungsgruppen jener DGAI und jener BDA seien weder in NRW noch c/o jener AWMF berücksichtigt.

Gleichwohl Dr. Thomas Iber, Geschäftsführer jener BDA, warnt: „Gleichwohl im bestehenden System jener Fallpauschalen beobachten wir eine chronische Unterfinanzierung anästhesiologischer Abteilungen.“ Dies darf durch die Reformen keinesfalls perpetuiert werden, sondern muss korrigiert werden.

BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia verweist nachrangig hinauf die geplante Dehnung jener stationären und ambulanten Zusammenarbeit, die vor allem für jedes sogenannte Level-II-Krankenhäuser gedacht sei. „Ambulante Heilverfahren und Hilfe jener Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern hört sich erstmal gut an“, sagt er, warnt hinwieder zusammen: „Dann muss jener Gesetzgeber nachrangig dazu sorgen, dass wir die nötigen Rahmenbedingungen nach sich ziehen und nicht durch sozial- oder arbeitsrechtliche Einschränkungen.“ wird eingeschränkt, wenn Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte tatsächlich zusammenarbeiten wollen.“

Bürokratie aufheben: Ärzte sollen Patienten erläutern und nicht am Schreibtisch sitzen

Verbinden plädieren DGAI und BDA erneut für jedes den Förderung unnötiger Bürokratie und erinnern an kombinieren Vordruck jener Bundesärztekammer, den Dokumentationsaufwand hinauf dies unbedingt Notwendige zu reduzieren. „Wir wünschen, dass die nun zu erarbeitenden gesetzlichen Grundlagen dies Ziel, Bürokratie abzubauen und endlich den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, konsequent verfolgen“, sagt Dr. Markus Stolaczyk, Sprossenstiege jener Ressort Gesundheitspolitik beim BDA. „Wir erfordern jeden Doktor beim Patienten und nicht an jener Rezeption oder c/o Kontrollen durch den Sanitätsdienst.“ Kliniken, die sich voluntaristisch zertifizieren lassen – z. B. durch dies Intensivmedizin-Zertifikat jener DGAI – sollen nicht noch einmal vom Medizinischen Tätigkeit überprüft werden und somit doppelte Anstrengungen unternehmen zu tun sein.

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Originalinhalt von: Krauts Verband für jedes Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), übermittelt durch news modern


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