Arbeitszeit per Gesetz
In vielen Unternehmen gilt gleichermaßen heute noch: Vertrauen kommt vor dieser Stempeluhr. Die Mitwirkender würdigen selbst darauf, dass sie die vereinbarte Stundenzahl pro Woche einhalten. Durchaus zu tun sein nachdem den Vorgaben dieser Gerichte die tatsächlichen Arbeitszeiten transparent erfasst werden – ein Schritttempo, dieser gleichermaßen die hohe Zahl an Überstunden eindämmen soll. Im Jahr 2022 gab es landesweit 702 Mio. unbezahlte Überstunden.
Ein erster Skizze des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums (dieser noch keine Ressortkoordinierung intrinsisch dieser Bundesregierung wiederholen hat) sieht vor, dass Entrepreneur künftig zu diesem Zweck sorgen sollen, dass die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitwirkender elektronisch erfasst wird. Dasjenige Arbeitsministerium möchte von dort keine bestimmte Klasse dieser elektronischen Aufzeichnung vorschreiben. Neben den schon im Hinterlegung befindlichen Zeiterfassungsgeräten könnten gleichermaßen andere Gießen dieser elektronischen Erfassung mittels elektronischer Anwendungen wie Apps hinauf dem Mobiltelefon in Betracht gezogen werden, heißt es in dem Skizze. Online-Tools wie Arbeitszeitrechner sind selbstverständlich möglich.
Dem Skizze zufolge soll dieser Entrepreneur verpflichtet werden, Beginn, Finale und Dauer dieser täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer am Werktag elektronisch zu zusammenfassen. Die Aufzeichnung sollte jedoch gleichermaßen durch die Mitwirkender selbst oder durch vereinen Dritten, z. B. vereinen Vorgesetzten, erfolgen können. Die Datenmaterial zu tun sein zwei Jahre weit aufbewahrt werden – Mitwirkender können sie jederzeit hineinsehen.
Es können jedoch Ausnahmen vereinbart werden. Die nichtelektronischen Gießen dieser Aufzeichnung müssten in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgesetzt werden. Die Möglichkeit dieser Vertrauensarbeitszeit, damit Tätigkeiten ohne genaue Dokumentation dieser täglich geleisteten Arbeitsstunden, soll weiterhin möglich sein. Flexible Arbeitsmodelle sollten in Folge dessen nicht zu sehr eingeschränkt werden.
Medienberichten zufolge will die Liberale Heils Pläne nicht unterstützen. Die Erfassung dieser Arbeitszeit müsse europarechtlich geregelt werden, sagte Liberale-Fraktionschef Lukas Kohlfisch am 19. vierter Monat des Jahres 2023 dieser „Süddeutschen Zeitung“. „Durchaus muss es den Arbeitgebern überlassen bleiben, wie die Arbeitszeiten erfasst werden. Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Unternehmen sind viel zu unterschiedlich, denn dass die digitale Zeiterfassung z. Hd. die Gesamtheit praktikabel und mit vertretbarem Unkosten umsetzbar wäre“, wurde Kohlfisch zitiert.
Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, nannte den Skizze vereinen „erschreckenden Katalog“ aus Bürokratie, Widersprüchen und Fortschrittsverweigerung. Entrepreneur beklagen unter anderem, dass mit dem Vorhaben die sogenannte Vertrauensarbeitszeit faktisch völlig fertig wird. Genauso die Tarifparteien nach sich ziehen in den letzten Jahren z. Hd. eine neue, offenere Arbeitszeitkultur gekämpft und derbei große Fortschritte gemacht. Die minutengenaue Erfassung dieser Arbeitszeit wird von Arbeitgebern nicht begrüßt.
Es sei nicht hinnehmbar, „dass Ausnahmen nur z. Hd. tarifgebundene Unternehmen gelten sollen. In Folge dessen entstehen Unternehmen zweiter Lebensart“, sagte Thilo Brodtmann, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).
Die stellvertretende Vorsitzende dieser Linksfraktion im Bundestag, Susanne Ferschl, sagte, die Arbeitszeiterfassung sei ein wirksames Musikinstrument zum Gesundheitsschutz und gegen Lohnraub. Insoweit sollte es keine Ausnahmen spendieren.
Jener DGB hatte die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung schon denn längst verspätet bezeichnet. „Die Arbeitszeiten dieser Beschäftigten geraten immer mehr außer Leistungsnachweis, die Zahl dieser geleisteten Arbeitsstunden verharrt seit dieser Zeit Jahren hinauf einem besorgniserregend hohen Niveau“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Die Erfassung dieser Arbeitszeit ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern eine Grundvoraussetzung zu diesem Zweck, dass Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.
Quellen: Volker Finthammer, dpa, AFP, tei
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