
Minijobs sollten ursprünglich als Sprungbrett in eine reguläre Beschäftigung dienen. Doch in manchen Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie sind sie mittlerweile zur Dauerlösung geworden. Insgesamt gibt es in Deutschland zwischen sechs und acht Millionen Minijobber, die Zahlen schwanken. So oder so: Das Arbeitsmodell ist beliebt – aber seit Jahren umstritten.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind gut die Hälfte der Minijobber nur in Teilzeit beschäftigt. Sie verfügen also nicht über genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren und Altersvorsorge aufzubauen. Darüber hinaus verdrängen Minijobs sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.
Im Arbeiterflügel der Union regte sich zuletzt Widerstand gegen das Modell: Stefan Nacke, Vorsitzender der sogenannten Arbeitergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, forderte ein flächendeckendes Ende der Minijobs im November 2025. Sie sollten laut Nacke wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt werden: als Übergangsform für Studenten oder Rentner, nicht als Ersatzstruktur für reguläre Beschäftigung.
Der Vorstoß des CDU-Politikers stieß auf gemischte Resonanz: Die Gewerkschaft Verdi bekundete ihre Unterstützung. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt die Abschaffung von Minijobs hingegen ab.
Es gibt zwei Arten von Minijobs. Einerseits der Minijob mit Verdienstgrenze: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitnehmer maximal 556 Euro im Monat verdienen. Früher waren es 450 Euro. Daher stammt auch der Begriff „450-Euro-Job“. Für diese Art von Minijob gibt es keine Stundenbegrenzung. Aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 Euro pro Stunde ist klar, dass Arbeitnehmer maximal 40 Stunden pro Monat arbeiten dürfen.
Es gibt auch sogenannte kurzfristige Beschäftigungen. Bei dieser Art von Minijob gibt es keine Verdienstgrenze, jedoch eine zeitliche Begrenzung. Arbeitnehmer dürfen maximal drei Monate oder 70 Tage pro Jahr arbeiten. Erntehelfer haben oft solche Minijobs.
Laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale für das zweite Quartal 2025 sind rund 18 Prozent der Minijobber in der Branche über 65 Jahre alt. Viele Menschen nutzen offenbar das Einkommen aus einem Minijob, um ihre Rente aufzubessern. Rund 19 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind jünger als 25 Jahre. Zu dieser Gruppe zählen auch Studenten und Schüler, die nebenbei verdienen.
Beliebt sind Minijobs auch bei Arbeitnehmern, die insgesamt nur wenige Stunden arbeiten können oder wollen, etwa weil sie Kinder großziehen oder Angehörige pflegen. Andere gehen neben ihrem Hauptberuf einem Minijob nach, um ihr Einkommen aufzubessern. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass fast die Hälfte der Minijobber zuletzt den Minijob als Nebenjob ausgeübt haben.
Der Großteil aller Minijobber arbeitet im gewerblichen Bereich. Insbesondere in Branchen wie dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe oder der Reinigungsbranche. Ein kleinerer Anteil der Minijobber ist privat beschäftigt, beispielsweise als Haushaltshilfe. Davon sind insbesondere Frauen betroffen.
Minijobs sind für Arbeitnehmer attraktiv, weil sie in der Regel keine Steuern und kaum Abgaben auf ihr Einkommen zahlen. Nur der Arbeitgeber zahlt Steuern und Abgaben. Minijobber können in die Pensionskasse einzahlen, müssen es aber nicht. Wenn Sie von den Rentenbeiträgen befreit sind, entspricht Ihr Nettoeinkommen Ihrem Bruttoeinkommen. Und Zahlen der Minijob-Zentrale zeigen: Rund 80 Prozent der Arbeitnehmer sind von den Beiträgen befreit.
Auch Minijobs können berufliche Abwechslung bieten – zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer einem Nebenjob nachgehen und im Minijob nebenberuflich eine neue Branche kennenlernen. Und: Minijobs sind auch vergleichsweise leicht zu finden, weil sie für Arbeitgeber mit geringem bürokratischen Aufwand verbunden sind.
Auch aus Sicht des Arbeitgebers ist dies ein Vorteil. Bei einem Minijob zahlen Arbeitgeber alle notwendigen Steuern und Abgaben direkt an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Sie neue Arbeitnehmer nicht wie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen bei Ihrer Krankenkasse anmelden müssen.
Die Steuern und Abgaben für Arbeitgeber sind bei Minijobs höher als bei einer regulären Beschäftigung. Sie liegen bei etwa 30 Prozent im Vergleich zu normalerweise etwa 20 Prozent. Allerdings bieten Minijobs Unternehmen eine flexible Möglichkeit, ausreichend Personal für Spitzenzeiten bereitzustellen oder andere Lücken im Dienstplan zu schließen.
Verdiene man mehr, gelte ab dem ersten Euro über der Minijob-Verdienstgrenze der Grenzsteuersatz des Partners, sagt Collischon. Dadurch ist ihre Steuerbelastung so hoch, dass sich eine Erhöhung der Arbeitszeit kaum lohnt. Seine Forschung zeigt, dass viele Frauen, die nach der Elternzeit mit einem Minijob in den Beruf zurückkehren, jahrelang geringfügig beschäftigt bleiben.
Die Bundesregierung verfolgt jedoch keine entsprechenden Pläne. Die bisherige Ampelregierung hatte die Abschaffung der Steuerklassen geplant. Aufgrund der Ampelunterbrechung kam es jedoch nicht mehr zur Umsetzung.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert, Minijobs sozialversicherungspflichtig zu machen. Damit jeder Euro, den Mitarbeiter verdienen, dazu dient, sie gut abzusichern und vor Altersarmut zu schützen. Diese Forderungen standen – mit Unterschieden im Detail – auch in den Wahlprogrammen der Linkspartei, der Grünen und des BSW für die Bundestagswahl 2025.
Denkbar sei, für Minijobs zunächst nur sehr niedrige Sozialbeiträge zu erheben, die dann mit zunehmendem Einkommen langsam ansteigen, sagt Anja Weusthoff vom DGB. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt jedoch eine Sozialversicherungspflicht ab. Dadurch würden Minijobs für Arbeitnehmer finanziell weniger attraktiv, sagt Steven Haarke, Geschäftsführer für Arbeits-, Bildungs-, Sozial- und Tarifpolitik beim HDE. Dies könnte den Arbeitskräftemangel im Einzelhandel verstärken.
irs
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