Bafin nimmt Anlageberatung unter die Lupe

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Die Bafin nimmt die Anlageberatung unter die Lupe
Frankfurt an der Oder/Main Welches kostet dasjenige Finanzprodukt – und ist es dasjenige Richtige zum Besten von mich? Die Finanzaufsicht möchte wissen, ob Verbraucher zwischen welcher Anlageberatung darüber informiert werden. Laut Verbraucherschutz sind die Ergebnisse „erschreckend“.
Die Finanzaufsicht Bafin sieht teilweise deutliche Defizite zwischen welcher Anlageberatung zum Besten von Verbraucher in Deutschland. Insbesondere zwischen den Informationspflichten gebe es noch ein erhebliches Problem, sagte Christian Töff, Sprossenstiege welcher Verbraucherschutzabteilung und Verbraucherschutzbeauftragter welcher Bafin. Zusammenhängen Informationen droben die Preis und darüber, ob dasjenige Finanzprodukt zum Besten von den Investor probat ist. Verbraucherschützerin Dorothea Mohn sprach von „erschreckenden, sehr verbissen zu nehmenden Ergebnissen“.
Im Auftrag welcher Bafin wurden national 100 Testkäufe von Finanzprodukten zwischen 16 Banken und Sparkassen durchgeführt. Beim sogenannten Mystery Shopping treten denn Neukunden meist speziell geschulte Tester hinaus, um sich gemeinsam nachdenken zu lassen. Es wurde geprüft, ob die Institute den Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen zur Verfügung stellen.
Fehlende Eignungsaussagen
Vorweg Investor sich zum Besten von ein Finanzprodukt entscheiden, sollen sie genau wissen, wie viel dasjenige Produkt sie kosten wird (Ex-ante-Kosteninformation). In 67 von Hundert welcher Beratungen lagen den Daten zufolge keine entsprechenden Daten vor. Zudem erhielten die Tester in 40 von Hundert welcher Fälle keine Eignungserklärung. Consultant sollen schriftlich darlegen, warum die Ratschlag eines bestimmten Finanzprodukts zum Besten von den Kunden passt.
„Wir nach sich ziehen erneut erhebliche Auffälligkeiten zwischen welcher Erteilung gesetzlich vorgeschriebener Informationen in welcher Anlageberatung festgestellt“, sagte Töff. „Gewiss sind dies kein zwingender Index darauf, dass es branchenweit ernsthafte Missstände zu diesem Themenbereich gibt.“
Im Vergleich zu einer Pilotkampagne im warme Jahreszeit 2021, die mit 36 Tests zwischen 12 Institutionen fühlbar dicker Teppich ausfiel, schnitt die Anlageberatung unterlegen ab. In vergangener Zeit erhielten Kunden zwischen 19 von Hundert welcher Beratungen keine Kostenauskunft und zwischen 22 von Hundert keine Eignungserklärung.
Da beim Kauf von Wertpapieren kein Widerrufsrecht besteht, erteilen die Tester in welcher Regel keinen Kaufauftrag. Dies war wenn schon beim „Mystery Shopping“ im Auftrag welcher Bafin welcher Sachverhalt. „Wir können von dort nicht völlig die rote Karte zeigen, dass die fehlenden Pflichtinformationen wenn schon dann noch übermittelt worden wären, wenn die Konsultation mit einer Auftragserteilung geendet hätte“, erklärte Töff.
Kritik am fehlenden Zeitpunkt welcher Informationsweitergabe
Verbraucherschützer Mohn sieht in welcher ausbleibenden Jobabwicklung kein Thema. „Logischerweise sollten Kunden mit welcher Ratschlag unbedingt die vorgeschriebenen Informationen erhalten, unabhängig davon, ob sie welcher Ratschlag nachsteigen“, sagte welcher Sprossenstiege des Finanzmarktteams beim Verbraucherzentrale Bundesvereinigung (vzbv). „Wenn es so wäre, dass Investor wichtige Informationen erst sehr von kurzer Dauer vor Terminierung erhalten, wäre dasjenige kein guter und angemessener Zeitpunkt.“
Vergleichsweise gut schnitten die Banken und Sparkassen beim Themenbereich Nachhaltigkeit ab. Demnach wurden 87 von Hundert welcher Testkäufer nachher ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt. Dies ist seither August letzten Jahres verpflichtend.
Kooperationsmaßnahmen welcher Institute
Die betroffenen Institute hätten sich kooperativ und konstruktiv gezeigt, berichtete Töff. Sie wollten ihre Consultant sensibilisieren, stets die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen weiterzugeben. Welcher Vorgesetzte überwacht die Umsetzung welcher Maßnahmen. Weitere Testkäufe zwischen von welcher Bafin beaufsichtigten Instituten und Unternehmen sind geplant. „Mystery Shopping ist zum Besten von uns mittlerweile ein bewährtes Aufsichtsinstrument“, sagte Töff.
Beiläufig eine EU-weite Kampagne, mit welcher die Bafin ihren Test verknüpfte, zeigte Informationsdefizite zu Preis und Gebühren zum Besten von Finanzprodukte hinaus. Die Tests zwischen insgesamt 118 Kreditinstituten und 76 Investmentgesellschaften wurden von welcher Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert.
„Die Ergebnisse unterstreichen wieder einmal, wie sinnvoll es wäre, ein Provisionsverbot einzuführen“, sagte Mohn. Banken und Versicherer zahlen den Anlageberatern in den meisten EU-Ländern üblicherweise eine Verpflegungssatz zum Besten von den Verkauf wie von Fondsanteilen oder Lebensversicherungen. Verbraucherschützer sehen die Gefahr von Interessenkonflikten, die zur Ratschlag teurer oder unpassender Geldanlagen zur Folge haben können.
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