Finanzen

Bei 23-Kilo-Paketen sind zwei Zusteller nötig


Besonders schwere Pakete dürfen künftig nur noch von zwei Zustellern transportiert werden. Das Bundeskabinett in Berlin hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag beschlossen, wonach die Ein-Personen-Zustellung nur bis zu einer Gewichtsgrenze von 23 Kilo zulässig ist. Im Bereich von 20 bis 23 Kilo ist der Ein-Personen-Transport zulässig, hierfür sollten jedoch geeignete technische Hilfsmittel bereitgestellt werden.




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