Finanzen
Bei 23-Kilo-Paketen sind zwei Zusteller nötig
Besonders schwere Pakete dürfen künftig nur noch von zwei Zustellern transportiert werden. Das Bundeskabinett in Berlin hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag beschlossen, wonach die Ein-Personen-Zustellung nur bis zu einer Gewichtsgrenze von 23 Kilo zulässig ist. Im Bereich von 20 bis 23 Kilo ist der Ein-Personen-Transport zulässig, hierfür sollten jedoch geeignete technische Hilfsmittel bereitgestellt werden.