Finanzen
Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten hatte beim Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Der Erste Senat hat die Klage betroffener Verbraucher und Hersteller nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Es ist unzulässig. (Az. 1 BvR 1177/22)