Finanzen

Beschwerde gegen Tabaksteuer für E-Zigaretten erfolglos


Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten hatte beim Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Der Erste Senat hat die Klage betroffener Verbraucher und Hersteller nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Es ist unzulässig. (Az. 1 BvR 1177/22)




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