BGH prüft härtere Marktaufsicht bei Amazon

Handel
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Bundesgerichtshof prüft härtere Marktaufsicht c/o Amazon
Karlsruhe Wie viel Mächtigkeit hat Amazon im Online-Einzelhandel? Extrem viel, meint dies Bundeskartellamt – und hat den Konzern unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht gestellt. Doch Amazon akzeptiert die Turnier nicht.
Amazon wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof) gegen eine Turnier des Bundeskartellamts, den Online-Riesen härter in die Not zu nehmen. Doch nachher erster Einschätzung des Kartellsenats verstößt ein neues Recht voraussichtlich weder gegen EU-Recht noch gegen die Verfassung. Unumkehrbar wollten die Karlsruher Richter und Richterinnen darüber später entscheiden. Es vielleicht, dass sie den Europäischen Gerichtshof zurate ziehen. Dieser Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff verwies am zweiter Tag der Woche gen die „gewaltige Kompliziertheit des Wenn“. Zum ersten Mal befasst sich welcher Bundesgerichtshof mit welcher Thematik.
Hintergrund ist eine Modernisierung und Verstärkung welcher wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Dies Kartellamt hatte 2021 mehr Vollmachten c/o Unternehmen mit marktübergreifendem Kraft bekommen und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Dies kann sich sogar gen Märkte beziehen, gen denen die Unternehmen (noch) nicht marktbeherrschend sind. Dies Kartellamt stufte Amazon vergangenes Jahr qua Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Wichtigkeit zu Händen den Wettbewerb“ ein.
Nachher welcher Reform
Verschiedenartig qua früher kann die Behörde nachher eigener Darstellung infolge welcher Reform sogar frühzeitig Intervention, um Märkte ungeschützt zu halten, Innovationen zu fördern und die Auswahlmöglichkeiten welcher Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen. Sie kann etwa Selbstbevorzugung untersagen, aus diesem Grund die Faible eigener Angebote im Vergleich zu denen von Wettbewerbern, dies Aufwickeln neuer Märkte – wenn es drum geht, die eigene Marktstellung gen neuen Märkten etwa durch Bündelangebote schnell auszubauen – sowie dies Ausnutzen von Datenmacht.
Während die Google-Schraubenmutter Alphabet und welcher Facebook-Konzern Meta eine entsprechende Einstufung akzeptierten, legten Amazon und Apple Klage ein. Eine Feature ist, dass welcher Bundesgerichtshof geradezu hoch sie Beschwerden von Unternehmen entscheidet und nicht wie sonst zunächst in erster Instanz dies Oberlandesgericht Düsseldorf. Dies soll geben, dass finale Gerichts-Entscheidungen früher vorliegen.
Im Kernpunkt von Amazon befand dies Kartellamt im Juli 2022, welcher Konzern sei „zentraler Schlüsselspieler im Cluster des elektronischer Geschäftsverkehr“. Seine Angebote unter anderem qua Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Lieferant seien zu einem digitalen Wildnis verbunden.
Amazon sieht dies zwei Paar Schuhe. „Dieser Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr weitläufig und extrem wettbewerbsintensiv, online wie offline“, sagte ein Sprecher. Dieser Gesamtanteil des elektronischer Geschäftsverkehr am deutschen Einzelhandelsumsatz sei zu Händen dies Jahr 2022 durch den Handelsverband Deutschland gen nur 13,4 von Hundert geschätzt worden. Amazon habe in Deutschland in den vergangenen elf Jahren 48,5 Milliarden Euro investiert, arbeite innig mit welcher lokalen Wissenschaft zusammen und beschäftige mehr qua 36.000 Menschen.
Die Anwälte argumentierten vor dem Bundesgerichtshof vor allem, welcher neue Passus im Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen hätte welcher EU-Kommission vor Inkrafttreten vorgelegt werden zu tun sein. Zudem widerspreche er Vorgaben des europäischen Gesetzes hoch digitale Märkte.
Verfahren könnte sich noch in die Länge ziehen
Dem hielt ein Vertreter des Kartellamts entgegen, dass die EU beim Gedeihen dieses Gesetzes die deutsche Vorschrift schon gekannt und berücksichtigt habe. Außerdem seien die Verfahren welcher Behörde sehr individuell und gen konkrete Maßnahmen bezogen. Vorlagepflichtig sind aus seiner Sicht nur allgemeingültigere Regelungen.
Dies Verfahren könnte sich noch eine ganze Weile ziehen, stellte Richter Kirchhoff in Rundblick. Weitere Verhandlungstermine seien möglich. Dies Apple-Verfahren ist am Bundesgerichtshof anhängig. Unter Microsoft hat dies Kartellamt die Prüfung Finale März eingeleitet.
Schon vor welcher Gesetzesänderung hatte die Bonner Behörde damit begonnen, eine mögliche Einflussnahme Amazons gen Händlerpreise zu prüfen sowie mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente wie Vereinbarungen zwischen Amazon und Herstellern, die Dritthändler vom Verkauf von (Marken-)Produkten verbieten könnten. Jedwederlei Verfahren wurden erweitert, nachdem dies Kartellamt die marktübergreifende Wichtigkeit festgestellt hatte.
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