Börse Express – EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 (deutsch)

AT&Schwefel Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses in Übereinstimmung mit § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
EQS-News: AT&Schwefel Austria Technologie & Systemtechnik AG / Slogan(e):
Generalversammlung
AT&Schwefel Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines
Hauptversammlungsbeschluss in Übereinstimmung mit § 119 Abs. 9 BörseG iVm § 2 Abs. 1
Veröffentlichungsverordnung 2018
11.07.2023 / 16:40 Uhr mitteleuropäische Zeit/MESZ
Pro den Inhalt welcher Mitteilung ist welcher Hrsg./Hrsg. zuständig.
Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses in Übereinstimmung mit § 119 Abs. 9 BörseG
in Verkettung mit § 2 Abs. 1 welcher Veröffentlichungsverordnung 2018
Uff welcher ordentlichen Hauptversammlung welcher AT & Schwefel Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft vom 6. Juli 2023 in Ziffer 11 welcher Satzung verschoben
Tagesordnung (Beschlussfassung via die Ermächtigung des Vorstands zur
Erwerb eigener Aktien in Übereinstimmung mit § 65 Abs. 1 Z 8 AktG und zur Erlass welcher
Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Dynamik welcher Satzung
die sich aus welcher Einziehung von Aktien und dem Widerruf welcher Aktien getreu
entsprechender Urteil welcher Hauptversammlung vom 8. Juli 2021.)
folgende Meisterschaft wurde getroffen:
Durch Urteil welcher 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juli 2021
Zu Zähler 10 welcher Tagesordnung wurde die dem Vorstand erteilte Erwerbsermächtigung
eigene Aktien in Übereinstimmung mit § 65 Abs. 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und
die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Satzungsänderungen, die
Dieser zur Einziehung welcher Aktien geführte Urteil wurde zurücknehmen und taktgesteuert vorgenommen
welcher Vorstand genehmigt
a) in Übereinstimmung mit § 65 Abs. 1 Z 8 AktG intrinsisch von 30 Monaten ab dem Zeitpunkt welcher
Urteil welcher Hauptversammlung,
b) eigene Aktien welcher Union im Umfang von solange bis zu 10 % des Grundkapitals
welcher Union
c) zu einem niedrigsten Gegenwert, welcher nicht mehr wie 30 % unter dem liegt
durchschnittlicher, ungewichteter Börsenschlusskurs welcher letzten zehn Jahre
Handelstage und zusammensetzen Höchstwert pro Aktie, welcher
maximal 30 % via dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs
welcher letzten zehn Handelstage,
zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst wenn schon den Erwerb von Aktien durch
Tochterunternehmen welcher Union (§ 66 AktG). Dieser Kauf kann via erfolgen
Handelsplatz, im Wege eines öffentlichen Angebots oder hinauf andere gesetzliche Grundlage
hinauf rechtmäßige Weise und für jedes jeden rechtmäßigen Zweck.
Darüber hinaus wurde welcher Vorstand ermächtigt, eigene Aktien wenn schon im Folgenden zu veräußern
Rückkauf sowie diejenigen, die sich derzeit im Portfolio des Unternehmens Ergehen
eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erwerben
einzuziehen. Dieser Kontrollgremium wurde ermächtigt, Änderungen welcher Satzung vorzunehmen
aus welcher Einziehung von Aktien resultieren.
Ebendiese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und wenn schon in mehreren Teilen erfolgen
ausgeübt werden.
11.07.2023 mitteleuropäische Zeit/MESZ Veröffentlichung einer Unternehmensnachricht/Finanzmitteilung,
übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com
Sprache: Germanisch
Firma: AT&Schwefel Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Ostmark
Telefon: +43 (1) 3842200-0
E-Mail-Nachricht: [email protected]
Web: www.ats.net
SERVICE: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Spreeathen, Düsseldorf, Frankfurt an der Oder, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange;
Wiener Handelsplatz (Amtlicher Markt)
EQS News-ID: 1677721
Finale welcher Nachricht EQS News Tafelgeschirr
1677721 11.07.2023 mitteleuropäische Zeit/MESZ
ISIN AT0000969985 AT0000A09S02
AXC0255 2023-07-11/16:41
intellektuelles Eigentum dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Ganz Rechte vorbehalten. Eine Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX nicht gestattet.