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Bundesverwaltungsgericht weist Klage zu LNG-Leitung ab | Nachricht

LEIPZIG (dpa-AFX) – Dies Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage jener Deutschen Umwelthilfe gegen die LNG-Pipeline zwischen Wilhelmshaven und Etzel in Niedersachsen abgewiesen. Die Umwelthilfe hatte dasjenige Nationalstaat zu einer Planänderung verpflichten wollen, sodass die Pipeline spätestens ab 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff betrieben werden darf. Nachher dem LNG-Beschleunigungsgesetz sei dies jedoch unzulässig, urteilte dasjenige Gerichtshof in Leipzig am vierter Tag der Woche (Az.: BVerwG 7 A 9.22).

Die Pipeline verbindet dasjenige schwimmende Flüssigerdgas-Terminal (LNG) in Wilhelmshaven mit dem Speicher Etzel in Ostfriesland. Die 26 Kilometer tief Strecke wurde im vergangenen Jahr intrinsisch weniger Monate gebaut. Dies LNG-Beschleunigungsgesetz ermöglichte die schnelle Umsetzung des Projekts. Dies Flüssiggas soll dazu hinzufügen, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern und von russischen Lieferungen unabhängig zu zeugen.

Die Krauts Umwelthilfe will den Schutz des Klimas wiewohl in jener Energiekrise durchsetzen. Dem Zusammenschluss sei wiewohl kognitiv, dass es nachdem Kriegsbeginn in jener Ukraine zu einer Gasversorgungskrise gekommen sei, betonte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kramer in jener Verhör. Somit stellen Sie die Spitze selbst nicht in Frage. „Zwar wir reden hier nicht vom nächsten Winter, sondern von einer Übergangszeit von zehn Jahren. Es zu tun sein wieder andere Prioritäten in den Vordergrund umstellen.“

Nachher Daten jener Umwelthilfe würden 45 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid freigesetzt, wenn die Menge an Gas verbraucht würde, die jedes Jahr durch die Pipeline gefördert werden kann. Dies hätte dasjenige zuständige Landesamt zu Gunsten von Kohleabbau, Kraft und Wissenschaft vom Aufbau der Erde in Niedersachsen im Zusammenhang jener Genehmigung berücksichtigen zu tun sein. Ein Vertreter des Landes betonte, die Behörde habe die Augen vor den Nachgehen des Projekts nicht verschlossen. Doch fehlte eine gesetzliche Grundlage, gen jener dasjenige Landesamt die Genehmigung des Betriebs mit fossilem Gas hätte verkleinern können.

Dies sah wiewohl dasjenige Bundesverwaltungsgericht so. „Dieser Beklagte hat keinen Anspruch gen eine solche Planergänzung“, erklärte jener 7. Senat. Dies LNG-Richtlinie sieht vor, dass jener Fabrikationsstätte von Terminals mit Flüssigerdgas solange bis spätestens Finale 2043 eingestellt werden muss. Damit ist Ding der Unmöglichkeit, dass eine Behörde in einem Genehmigungsverfahren eine kürzere Frist zu Gunsten von die Umstellung gen grünen Wasserstoff festlegt. Die beim Verbrauch des Gases entstehenden Treibhausgasemissionen zu tun sein im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt werden, da kein Zusammenhang mit dem Pipelinebauvorhaben besteht.

Dies LPG-Importterminal in Wilhelmshaven ist Finale letzten Jahres in Fabrikationsstätte gegangen. Derzeit wird an einer weiteren Transportlinie von Wilhelmshaven zum Rücklage Jemgum gearbeitet. Solange bis Finale des Jahres sollen insgesamt fünf schwimmende Terminals in Fabrikationsstätte sein: zwei in Wilhelmshaven und je eines in Brunsbüttel, Stade und Lubmin./bz/DP/jha


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