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CDU will sich wegen des „Heizungsgesetzes“ an das Bundesverfassungsgericht wenden.

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann spricht in der Plenarsitzung im Bundestag.

Dieser Konservative-Volksvertreter Thomas Heilmann (picture Alliance/dpa/Christoph Soeder)

Die vom Parlament weitestgehend verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ließen es nicht zu, die konzeptionellen Zehren dieser neuen Regelungen zu wiedererkennen und zu ändern. Dies Verfahren ist von dort verfassungswidrig.

Verabschiedung vor dieser Sommerpause geplant

Die Lichtzeichenanlage-Koalition hält an ihrem Zeitplan unverzagt, dies neue Gebäudeenergiegesetz noch vor dieser Sommerpause des Bundestags zu verabschieden. SPD-Volksvertreter Hubertz sagte im Deutschlandfunk, dass dieser überarbeitete Layout spätestens am Freitag im Bundestag vorliegen werde. Sie funktionieren mit Hochdruck daran, die von den Ampelparteien beschlossenen Änderungen in den 170-seitigen Gesetzestext zu integrieren.

Gleichzeitig betonte Hubertz, dass die Kritik am engen Zeitplan ernst genommen werde. Sie ist jedoch überzeugt, dass dies Parlament noch genügend Zeit hat, sich vor dieser Synchronisierung mit dem neuen Layout zu befassen.
Der Vorsitzende des Energieausschusses im Bundestag, Ernst, hatte gestern deutliche Kritik am engen Zeitplan geäußert. Sollte dieser neu formulierte Layout zum Besten von dies sogenannte Wärmegesetz nicht solange bis Freitag vorliegen, werde er die zum Besten von Montag geplante Expertenanhörung absagen, sagte dieser Linken-Volksvertreter. Es ist dann in Rede, ob dies Verfügung in dieser kommenden Woche verabschiedet werden kann.

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Selbige Nachricht wurde am 29. Rosenmonat 2023 im Deutschlandfunk ausgestrahlt.


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