Die Polizei soll Telefongespräche der „letzten Generation“ überwacht haben.
Kriminalbeamter überwachten offenbar Telefongespräche zwischen Vertretern dieser „letzten Generation“ und Journalisten. Dasjenige berichtet die „Süddeutsche Zeitung Zeitung“. Dasjenige Bayerische Landeskriminalamt soll die Gespräche seither zehnter Monat des Jahres 2022 unbemerkt mitgehört nach sich ziehen.
Einem Nachricht dieser „Süddeutschen Zeitung“ zufolge nach sich ziehen bayerische Ermittlungsbehörden seither Monaten zahlreiche Telefongespräche zwischen Klimaaktivisten und Journalisten abgehört.
Betroffen sei die Schar „Last Generation“, berichtete die Zeitung unter Ernennung hinaus interne Dokumente. Jener Auftrag zur Abhörung kam von dieser Staatsanwaltschaft München. In Bayern wird gegen Clan dieser „Letzten Generation“ wegen des Verdachts dieser Gebildetsein einer „kriminellen Vereinigung“ ermittelt.
Offenbar wurde die Überwachung fortgesetzt
Demnach war von dieser Überwachung ein Festnetzanschluss mit dieser Pfannkuchen Vorwahl betroffen, den die „Letzte Generation“ wie ihr offizielles Pressetelefon ausgibt. Immer wenn Journalisten dort anriefen, wurden die Gespräche seither zehnter Monat des Jahres 2022 vom Bayerischen Landeskriminalamt unbemerkt belauscht.
„Die Verpflichtung erhält weitestgehend ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern mit dieser Bitte schön um Presseinformationen oder ein Interview“, zitierte die „SZ“ aus einer Polizeinotiz zu den Ergebnissen dieser ersten beiden Monate dieser Abhöraktion zu Händen die Staatsanwaltschaft. Nachdem wurde die Überwachung fortgesetzt.
Hohe rechtliche Hürden
Darüber hinaus überwachten die Behörden laut „SZ“-Recherchen ebenfalls andere Telefone, darunter die Mobiltelefone einiger führender Persönlichkeiten dieser letzten Generation. Wie Sprecherin wurde Carla Hinrichs geheißen. In einer Ermittlungsnotiz vom 7. November 2022 heißt es, dass Hinrichs an diesem Tag „mehrere aktuelle Anfragen des ‚Spiegel‘“ hatte.
Die Abhörmaßnahmen basierten hinaus Entscheidungen des Landgerichts München. Darin heißt es ebenfalls, dass dies Mithören von Gesprächen mit Journalisten zwar nicht streng verboten sei, dies jedoch mit hohen rechtlichen Hürden verbunden sei. Die Ermittlungsbehörden müssten stets eine sorgfältige Abwägung zwischen Pressefreiheit und Strafverfolgungsinteressen vornehmen. Es ist zweifelhaft, ob dies hier geschehen ist. In den Entscheidungen des Landgerichts München wird dies Problem dieser Pressefreiheit schier nicht erwähnt.
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