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Energie – Karlsruhe – Wie weiter mit dem Fernwärmenetz in Stuttgart? BGH prüft – Wirtschaft

Karlsruhe (dpa) – Nachher jahrelangem Streit um dasjenige Fernwärmenetz in Stuttgart prüft seitdem zweiter Tag der Woche dieser Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe komplizierte Fragen zum Eigentum an den Anlagen und zum Wettbewerbsrecht. Strittig war im Zusammenhang dieser Verhandlung vor dem Kartellsenat vor allem, ob dieser Landeshauptstadt nachher dem Flach werden eines Vertrages zu den Wegenutzungsrechten nun dasjenige Eigentum an dem vom Energieversorgungsunternehmen EnBW ausgebauten Netzwerk zusteht. Dies Netzwerk wurde größtenteils hinauf Grundstücken verlegt, die dieser Stadt in Besitz sein von.

Sie hatte gegen EnBW geklagt, weil sie künftig selbst Betreiber des Netzes sein möchte. Zuvor war ein 1994 geschlossener Vertrag zu Händen die Verschiebung dieser Fernwärmeanlagen und den Fertigungsanlage des Netzes nachher 20 Jahren ausgelaufen. Intensiv wurde unter ferner liefen diskutiert, ob die Stadt nachher Vertragsende die Wegenutzungsrechte zu Händen potenzielle andere am Fertigungsanlage des Netzes Interessierte hätte ausschreiben sollen. Ein entsprechendes Verfahren wurde zwar eingeleitet, ruht Gewiss. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, steht sogar ein Rückbau dieser Anlagen im Raum – dazu hatte die Vorinstanz den Energieversorgungsunternehmen verurteilt. Zu welchem Zeitpunkt ein Urteil gesprochen wird, ist unklar. (Az. KZR 101/20)

© dpa-infocom, dpa:230711-99-362309/2


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