Erzbistum Köln soll Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen
Dasjenige katholische Erzbistum Köln ist zur Zahlung von 300.000 Euro Schadensersatz an ein Missbrauchsopfer verurteilt worden – eine bahnbrechende Meisterschaft. Welcher Kläger Georg Menne war in den 1970er-Jahren wie Mini langjährig von einem Priester sexuell missbraucht worden. Vor dem Landgericht Köln sei kein Vergleich zwischen den beiden Parteien zustande gekommen.
Dasjenige Urteil sollte eine wichtige Signalfunktion nach sich ziehen, im gleichen Sinne wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Welcher Kirchenrechtler Thomas Schüller sprach im Vergleich zu dieser dpa von einem „Wendepunkt in dieser deutschen Justizgeschichte“.
Im Zusammenhang dem Verfahren vor dem Landgericht Köln handelte es sich um ein Zivil- und nicht um ein Strafverfahren. Ein Strafverfahren war nicht mehr möglich, da dieser angeklagte Geistliche nicht mehr lebt. Die ihm zur Last gelegten Handlungen sind schon verjährt – dieser Zivilprozess konnte nur stattfinden, weil dies Erzbistum hinaus die Geltendmachung einer Verjährung verzichtete.
Welcher Kläger Georg Menne wurde in den 1970er Jahren von einem Priester mehr wie 300 Mal vergewaltigt und jenseitig sexuell missbraucht. Er hatte 750.000 Euro Schadensersatz gefordert. Welcher Vorsitzende Richter Stephan Singbartl sagte in seinem Urteil, Menne sei schreckliches Unrecht widerfahren. Dasjenige Strafgericht ging jedoch nicht hinaus die höchste Schmerzensgeldstufe ein, da Mennes Leben trotz dieser Tat glücklicherweise nicht zerstört wurde. Er heiratete, bekam Kinder und konnte Karriere zeugen. Dies soll sein Schmerz keineswegs verharmlosen, vielmehr ist es die Funktion des Gerichts, dieses ins Verhältnis zu anderen Geschädigten zu setzen. Menne sagte nachher dem Prozess, dass er sich einer langjährigen intensiven Therapie unterzogen habe. Mit den schrecklichen Kindheitserlebnissen ist man nie fertig.
Dasjenige Urteil hat eine starke Signalwirkung, denn die Institution Katholische Religionsgemeinschaft wird durch dies Urteil in die Pflicht genommen und in die Pflicht genommen. Künftig wird es z. Hd. die Religionsgemeinschaft nicht mehr so reibungslos sein, hinaus den Priester wie Täter hinzuweisen und eine Amtshaftung abzulehnen.
Erstmals entscheidet die katholische Religionsgemeinschaft nicht selbst, welche Entschädigungszahlungen sie z. Hd. vernunftgemäß hält. Bisher leistete sie lediglich freiwillige Zahlungen an Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dazu zuständige Kommission sprach in 143 Fällen verschmelzen Summe von mehr wie 50.000 Euro zu. In 24 Fällen waren es mehr wie 100.000 Euro. Doch bleiben die Zahlungen oft merklich darunter und können im gleichen Sinne solange bis zu 10.000 Euro betragen. Welcher Kläger im Kölner Verfahren, Georg Menne, erhielt 25.000 Euro. Die Krauts Bischofskonferenz hat angekündigt, an diesem System festhalten zu wollen.
Vermutlich werden sich Missbrauchsopfer durch die Meisterschaft gestärkt wahrnehmen, den Streit mit dieser katholischen Religionsgemeinschaft im gleichen Sinne vor ein weltliches Strafgericht zu mitbringen. Doch bleibt ein solcher Prozess eine Bemühen – neben den möglichen Preis ist im gleichen Sinne dieser psychologische Kompression weit, einer großen Institution wie dieser Religionsgemeinschaft bloß mit ihren Anwälten gegenüberzutreten.
Zu Gunsten von Johannes Norpoth gibt dies Strafgericht mit seiner Meisterschaft eine klare Richtung vor: „zu merklich höheren Zahlungen, wie die katholische Religionsgemeinschaft bisher geleistet hat“. Nun liegt den Bischöfen und insbesondere dieser Unabhängigen Kommission z. Hd. Anerkennungsdienste (UKA) „ein erstes Verweis- und Vergleichsurteil“ vor. So irgendetwas fehlt bisher. Unter ferner liefen die betroffene Organisation „Eckiger Tisch“ sieht in dem Urteil „ein wichtiges Symbol z. Hd. Tausende ähnlicher Fälle in Deutschland“: „Die Religionsgemeinschaft haftet z. Hd. die Verbrechen ihrer Priester, Bischöfe und Ordensoberen.“
Dasjenige Erzbistum Köln hat angekündigt, die institutionelle Verantwortung z. Hd. dies erlittene Unrecht und Schmerz übernehmen zu wollen. Somit verzichtete Erzbischof Rainer Maria Woelki im konkreten Kasus darauf, die Verjährung dieser in den 1970er Jahren begangenen Verbrechen geltend zu zeugen.
„meine Wenigkeit bin happy und dankbar, dass die Meisterschaft des Gerichts zur Klarheit dieses Falles beigetragen hat“, sagte Woelki. Es ist jedoch in Rede, ob die Religionsgemeinschaft an dieser Linie festhalten wird, wenn sie in weiteren Verfahren zu hohen Entschädigungszahlungen verurteilt wird.
Christiane Florin, ahe, dpa, kna
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