Faktenfinder
Entgegen dieser Benachrichtigung von Minister für Inneres Faeser sind die schnellen „Grenzverfahren“ genauso zu Händen Menschen aus Ländern mit hohen Anerkennungsquoten möglich. Nebensächlich die EU-Asylpläne werfen weitere Fragen gen.
Um sie wurde Menorrhagie gerungen, Ursprung Monat der Sommersonnenwende kam es schließlich zu einer Einigung: Es geht um die neuen EU-Asylpläne. Qua „historischer Gelingen“ erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Kompromiss im Weiteren, welches sie verbinden mit den Innenministern dieser anderen EU-Mitgliedstaaten erreicht hatte.
Im Mittelpunkt dieser Pläne stillstehen sogenannte „Grenzverfahren“ spiegelbildlich an dieser EU-Außengrenze. Selbige sollen nachher Unterstellung dieser EU-Minister für Inneres zu diesem Zweck sorgen, dass Menschen mit kleiner Panorama gen ein Aufenthaltsrecht intrinsisch dieser EU identifiziert und für negativem Resultat spiegelbildlich abgeschoben werden.
Die „Grenzverfahren“ sind nicht qua Vollasylverfahren geplant und sollen in maximal zwölf Wochen separat sein. Asylbewerber sollen in dieser Zeit nicht in dasjenige EU-Gebiet einreisen die Erlaubnis haben, sondern in geschlossenen „Asylzentren“ gen EU-Gebiet bleiben – die Vortrag ist vom „Prinzip dieser fiktiven Nichteinreise“.
Qua Grundlage zu Händen die „Grenzverfahren“ sollen die Schutzquoten dieser Herkunftsländer dieser Asylbewerber herangezogen werden – folglich wie viele Menschen aus diesem Nationalstaat in dieser Vergangenheit in einem EU-Mitgliedsstaat Schutzstatus erhalten nach sich ziehen. Liegt die Quote unter 20 von Hundert, sollen die Asylbewerber dasjenige „Grenzverfahren“ iterieren. Die „Grenzverfahren“ sollten genauso zu Händen Gefährdete und Personen, die die Behörden getäuscht nach sich ziehen, verpflichtend sein.
In Interviews betonte Minister für Inneres Faeser immer wieder die Schutzquote. „Dies gilt nur zu Händen diejenigen, die unter einer Schutzquote von 20 von Hundert liegen“, sagte bspw. Faeser Das Erste-Sendung Maischberger Zusätzlich. „Dies bedeutet, dass es keine Menschen betrifft, die vor Krieg oder Terror geflohen sind – zum Musterbeispiel keine Syrer und Afghanen.“
Nunmehr dasjenige ist zumindest spürbar verkürzt. Denn in dieser geplante „Asylverfahrensverordnung“ Darin heißt es unter anderem: „In anderen Fällen, z. B. wenn dieser Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsstaat oder einem sicheren Drittstaat stammt, sollte die Computerprogramm des ‚Grenzverfahrens‘ dem Ermessen dieser Mitgliedstaaten überlassen bleiben.“ Damit kommen genauso Personen aus Ländern mit hohen Schutzquoten wie Syrien oder Afghanistan zu Händen die „Grenzverfahren“ in Betracht.
Viel Handlungsspielraum zu Händen Mitgliedsstaaten
Obwohl dieser Wortlaut nicht rechtsverbindlich ist, dient er den EU-Mitgliedstaaten qua Grundlage zu Händen die Auslegung des Gesetzes. „Dies lässt den einzelnen Mitgliedsstaaten viel Spielraum“, sagt Migrationsforscherin Judith Kohlenberger. „Und dasjenige widerlegt solche grandiosen Ankündigungen, dass ein gemeinsames europäisches System geschaffen worden sei.“
Flüchtet ein Syrer bspw. jenseits die Türkei nachher Griechenland, könnte er in die Türkei zurückgeschoben werden, da Griechenland dasjenige Nationalstaat qua sicheres Drittland betrachtet. Gen Wunsch von Das Erste-Faktenfinder Dies Bundesinnenministerium (Körpermassenzahl) widerspricht dieser Auslegung nicht, fügt doch hinzu: „Dies entspricht dieser schon geltenden Rechtslage nachher dieser Asylverfahrensrichtlinie, so dass die nun erzielte Einigung nichts Neues bedeutet.“
Maximilian Pichl, Rechts- und Politologe an dieser Universität Kassel, ergänzt: „Grenzverfahren“ sollten genauso zu Händen Personen verpflichtend sein, denen bspw. vorgeworfen wird, falsche Unterlagen zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente zurückgehalten zu nach sich ziehen – unabhängig davon, aus welchem Nationalstaat sie kommen Herkunft. Erik Marquardt von den Grünen kritisiert von dort genauso die Kommunikation des Körpermassenzahl zu den „Grenzverfahren“.
Wenige Drittländer erlauben keine Rücksendungen
In dieser Realität, so Pichl, könnten solche Regelungen zu behördlicher Willkür münden, wie Pilotprojekte gen den griechischen Inseln wie Lesbos, Kos oder Samos gezeigt hätten. Dort gibt es seit dem Zeitpunkt März 2016 beschleunigte Asylverfahren, die ab 2021 ausgeweitet werden. „Die griechischen Behörden erläutern die Türkei qua sicheres Drittland zu Händen Syrer, Afghanen, Pakistani und Somalier. Menschen, die in diesen Einrichtungen eintreffen, bekommen kein volles Zufluchtsort.“ Anhörungen werden abgelehnt, können doch nicht zurückgedrängt werden, weil die Türkei sie nicht akzeptiert. Und dann werden die Menschen gen den Inseln festsitzen.“
Denn nur weil ein EU-Staat ein Transitland qua sicheren Drittstaat einstuft, heißt dasjenige nicht, dass dieses Nationalstaat genauso zur Hand ist, Flüchtlinge zurückzunehmen. Dies Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass nachher derzeitiger Rechtslage dasjenige Einreiseverbot aufgehoben ist und die Person einreisen darf, wenn eine Rückführung nutzlos bleibt und die Frist zu Händen dasjenige Rückführungsgrenzverfahren herum ist.
Pichl widerspricht: „An den Außengrenzen erleben wir genau dasjenige Gegenteil. Menschen werden bspw. gen den griechischen Inseln festgehalten, und genauso Deutschland weigert sich bspw., Familienangehörige aufzunehmen, die Anspruch gen Umverteilung nach sich ziehen.“
Generell hält Pichl die Anerkennungsquote nicht zu Händen eine geeignete Grundlage zu Händen Asylentscheidungen, da fluchtrelevante Konflikte spontan entstehen. Eine gen vergangenen Entwicklungen basierende Quote ist von dort unsinnig.
“Riesig Rechtsstaatlichkeit Problem”
Den Experten zufolge gibt es weitere Kritikpunkte an den geplanten „Grenzverfahren“. Nachdem Unterlagen des Bundesinnenministeriums werden genauso die „Grenzverfahren“ nachher rechtsstaatlichen Grundsätzen geprüft. Wird dieser Heiratsantrag bspw. abgelehnt, könnten Schutzsuchende eine Klage hereinreichen, die genauso die Aussetzung einer möglichen Deportation zur Folge nach sich ziehen könnte.
Kohlenberger hält dies jedoch nicht zu Händen machbar. „Pilotprojekte in verschiedenen Setzen nach sich ziehen gezeigt, dass dasjenige nicht zu schaffen ist – schon keiner in drei Monaten“, sagt sie. Bspw. gibt es zu Händen die vielen Flüchtlinge viel zu wenig Anwälte.
Qua Ergebnis dieser „Grenzverfahren“ sieht Kohlenberger eine Erosion des Asylrechts. Denn in dieser Realität hätten Menschen kaum eine Möglichkeit, sich im Fallgrube einer negativen Wettkampf vernünftig rechtlich vertreten zu lassen: „Es gibt keine fairen, rechtsstaatlichen, geregelten Verfahren.“ Die Realität zeige zudem, dass sowohl NGOs qua genauso Anwälte schnell kriminalisiert würden oder dieser Zugang zu solchen Verfahren bspw. aufgrund bürokratischer Hürden verwehrt werde, sagt Kohlenberger.
Nebensächlich Pichl sieht die „Grenzverfahren“ ungelegen. „Es ist ein riesiges verfassungsrechtliches Problem, dass wir für vielen Menschen nicht einmal inhaltlich prüfen, ob sie ein Recht gen Zufluchtsort nach sich ziehen oder nicht“, sagt er. Die beschleunigten Verfahren sind zudem überaus fehlerbehaftet. Nebensächlich ob die geplanten „Asylzentren“ rechtlich haltbar sind, ist in Rede. So hatte dieser Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2020 die ungarischen „Transitzonen“ in einem Urteil als unzulässige Inhaftierung bezeichnetwelches zu ihrer Schließung führte.
Eine Reise in verschmelzen Drittstaat sei einem Asylbewerber nicht zuzumuten, so Pichl, da einerseits dieser Grenzübertritt in den Drittstaat selbst verbrecherisch sei und eine unerlaubte Einreise darstellen könne. Zum anderen, weil dann dasjenige Asylverfahren des Schutzsuchenden eingestellt wird. „Somit nach sich ziehen wir es mit einer faktischen Inhaftierung zu tun, weil dieser Asylbewerber wirklich weder vorwärts noch zurückkommen kann.“
Dies Bundesinnenministerium betont, dass es sich für den geplanten „Asylzentren“ nicht um verschmelzen Freiheitsstrafe handelt, da Menschen die Einreise in die EU, nicht doch die Ausreise in Drittstaaten verwehrt bleibt. Darüber hinaus sind die Zufluchtsort- und Rückführungsverfahren an dieser Grenze zeitlich limitiert.
Strengere Schalten zu Händen „Sekundäre Wanderung“
Ein weiterer Zähler, dieser laut Pichl in dieser öffentlichen Debatte bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Verstärkung dieser Schalten zu Händen die sogenannte Sekundärmigration. Damit wird die Flüchtlingsbewegung von einem EU-Mitgliedsstaat in verschmelzen anderen, bspw. von Griechenland nachher Deutschland, bezeichnet. In dieser EU ist es wirklich vorgesehen, dass Menschen im Nationalstaat ihrer ersten Einreise verschmelzen Asylantrag stellen – in dieser Realität reisen jedoch viele Asylbewerber weiterhin unregelmäßig in andere EU-Mitgliedstaaten.
In einem EU-Pressemitteilung zur neuen „Asyl- und Migrationsmanagementverordnung“ besagt, dass „Sekundärmigrationen verhindert werden sollten“. Um dies zu glücken, soll künftig dieser EU-Mitgliedsstaat dieser ersten Einreise zu Händen den Asylantrag zwei Jahre, unter Umständen sogar noch länger, zuständig sein. Zudem sollen Menschen in dieser Sekundärmigration keine materiellen Leistungen mehr erhalten.
„Dies bedeutet, dass Menschen vom Bezug von Sozialleistungen unmöglich werden, ohne zu wissen, wie Menorrhagie sie im Nationalstaat bleiben werden“, sagt Pichl. Seiner Meinung nachher ein Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Denn dasjenige 2012 beurteiltdass „migrationspolitische Erwägungen“ eine Absenkung des Leistungsniveaus unter dasjenige physische und soziokulturelle Existenzminimum nicht verfechten.
Darüber hinaus sollen nachher dieser neuen Reform genauso unbegleitete Minderjährige, die eine Sekundärmigration unternommen nach sich ziehen, in dasjenige Nationalstaat dieser ersten Einreise zurückgeschickt werden, es sei denn, dies sei „nicht im besten Motivation des Minderjährigen“. Nebensächlich hier sieht Pichl verschmelzen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Weil dasjenige Der EuGH entschied 2013dass dasjenige Nationalstaat, in dem sich dieser unbegleitete Minderjährige tatsächlich aufhält, zu Händen dasjenige Asylverfahren eines unbegleiteten Minderjährigen zuständig sein muss.

