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EU-Datengesetz: Was passiert mit den Gerätedaten?

Stand: 28.06.2023 18:07 Uhr

Wissen werden mittlerweile in sozusagen jedem modernen Gerät erfasst. Doch wer gen ebendiese Wissen zupacken und sie nutzen kann, ist bislang unklar. Die EU will nun mit ihrem „Datengesetz“ Klarheit schaffen – doch es gibt wiewohl Kritik.

Vernetzte Fahrzeuge, intelligente Waschmaschinen und Industrieanlagen produzieren große Mengen personenbezogener Wissen, die wiewohl Fragen zu deren Sicherheit aufwerfen. Ein neues Verfügung, gen dies sich die Verhandlungsführer im EU-Parlament und den Mitgliedstaaten am späten Dienstagabend geeinigt nach sich ziehen, soll dies regulieren und synchron dies wirtschaftliche Potenzial dieser Wissen nutzen.

„Dieses Datengesetz kann die Situation grundlegend ändern und hierfür sorgen, dass jener Zugriff gen die schier unendlichen Datenmengen erleichtert wird. Wir möglich sein davon aus, dass solange bis 2028 gen ebendiese Weise zusätzlich 270 Milliarden Euro generiert werden können“, sagte die spanische Europaabgeordnete Pilar del Castillo Vera, die die Verhandlungen zum Besten von dies Parlament leitete.

Ob Sprachassistenten wie Alexa oder Siri, Fitness-Tracker oder vernetzte Haushaltsgeräte: Laut CSU-Politikerin Angelika Niebler hinschlagen wiewohl im privaten Zone immer mehr Datenmengen an. Für jedes den Cobalt-Vorsitzenden jener Unionsfraktion im EU-Parlament war es von dort ein wichtiger Zähler, dass private Wissen nicht denn Ware betrachtet werden sollten: „Und mit diesem Datengesetz konnten wir nun putzen, wer nun darauf zupacken kann.“ Wissen. Und natürlich war es immer wichtig, dass wir unseren hohen europäischen Datenschutzstandard einhalten. C/o dieser Datengesetzgebung geht es um Industriedaten und nicht um personenbezogene Wissen.“

Welches wurde beschlossen?

Mit dem sogenannten „Datengesetz“, dies die EU-Kommission im Februar 2022 eingeführt hat, soll unter anderem geregelt werden, zu welcher Zeit Unternehmen und Privatpersonen Informationen von vernetzten Geräten empfangen und weitergeben die Erlaubnis haben. Bisher werden solche Wissen oft nur von den Herstellern jener Geräte erhoben – etwa von einem Unternehmen, dies ein vernetztes fahrbarer Untersatz baut, oder dem Hersteller eines Smart-Home-Geräts. Künftig soll es wiewohl möglich sein, Wissen ohne Zwang mit Drittanbietern zu teilen, wodurch Verbraucher bspw. von günstigeren Ersatzteilen oder Reparaturen profitieren könnten. Gleichfalls Massendaten von Autofahrern könnten damit helfen, Verkehrsströme besser zu verstehen und zu zerlegen. Synchron soll jener Anbieterwechsel im Zusammenhang sogenannten Cloud-Diensten vereinfacht werden. Dies fördere den Wettbewerb und verhindere die Verbindung an zusammenführen einzigen Tätigkeit, erklärte die EU-Kommission.

Darüber hinaus enthält dies „Datengesetz“ Schutzmaßnahmen zur Verhinderung illegaler Datenübermittlungen. In Ausnahmefällen, etwa im Zusammenhang Naturkatastrophen oder Waldbränden, nach sich ziehen die Behörden Zugriff gen Wissen aus jener Privatwirtschaft. Nachher Informationen jener EU-Kommission werden 80 von Hundert jener erzeugten Industriedaten heute nicht genutzt, obwohl dies Potenzial zum Besten von Zunahme und Neuerung gewaltig ist. „Sowie dies ‚Datengesetz‘ in Macht tritt, wird es dies wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Wissen und Technologie herauslösen und zum Struktur eines Binnenmarkts zum Besten von Wissen hinzufügen“, sagte Schwedens Ressortchef zum Besten von öffentliche Verwaltung Erik Slottner, dessen Nationalstaat derzeit den Vorsitz im Rat innehat den EU-Mitgliedstaaten.

Um welche Wissen geht es?

Eine Vielzahl von Geräten, die wir im täglich Brot nutzen, sind mittlerweile lokal oder zusätzlich dies WWW vernetzt. Dies betrifft Kaffeemaschinen, Glühbirnen, Saugroboter oder den Thermomix, dennoch wiewohl Fitnessarmbänder und Fernsehzuseher. Die „smarten“ Geräte lassen sich oft per Handy steuern. Sie stillstehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Hersteller, um bspw. den Wartungsstatus oder Updates abzurufen. Oftmals sendet dies Gerät Informationen an eine Cloud, wo die Wissen verarbeitet werden oder denn Grundlage zum Besten von andere Dienste fungieren, wie dies Bundesamt zum Besten von Sicherheit in jener Informationstechnik erläutert. Damit geht es dennoch nicht nur um Haushaltsgeräte, sondern wiewohl um Flugzeuge, Autos, Windkraftanlagen und Mähdrescher.

Wofür dies? Verbraucher und Verbrauchermittel

Für jedes Verbraucher dürfte es vorerst keine Pflichten spendieren. Vielmehr besteht die Hoffnung, dass durch dies neue Verfügung bspw. jener Kundenservice oder die Reparatur bestimmter Geräte günstiger werden könnte. Verbraucherschützer stillstehen dem Verfügung weiterhin unbequem im Gegensatz zu. Jener nun erzielte Kompromiss sei enttäuschend, sagte die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Popmusik. Es bleibt unklar, wie Verbraucher geschützt würden, wenn sie sich zum Besten von die Weitergabe jener Wissen entscheiden würden. „Denn welche Konsequenzen die freiwillige Weitergabe von Wissen nach sich ziehen könnte, ist schwergewichtig abzuschätzen. Unternehmen könnten dies ausnutzen, um Menschen auszunutzen oder falsche Anreize zu setzen.“ Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc sieht eine „verpasste Risiko“: Jener „Data Act“ eröffnet zu viele Ausnahmen zum Besten von Unternehmen. Sie könnten den Zugriff gen und die Weitergabe von Wissen verhindern und den Verbrauchern nur wenig Leistungsnachweis lassen.

Jener Digitalverband Bitkom hingegen begrüßte, dass jener ursprüngliche Kommissionsentwurf verbessert worden sei. „Mit dem „Datengesetz“ kann es gelingen, den Datenübertragung zwischen Unternehmen und mit jener öffentlichen Hand voranzutreiben“, erklärte Bitkom. C/o Lücken im Sicherheit sensibler Wissen sollen umgehend Gegenmaßnahmen und Verbesserungen eingeleitet werden.

Unternehmen befürchten übermäßige Eingriffe

Vor allem Unternehmen stillstehen mittlerweile in jener Verantwortung im Sinne als Transparenz und Datenkontrolle. Dies „Datengesetz“ stelle zusammenführen massiven Ineinandergreifen in die bisher gut funktionierende Vertragsfreiheit beim Datenübertragung zwischen Unternehmen dar, kritisierte jener Maschinenbauverband VDMA. Obwohl dies „Datengesetz“ inzwischen wiewohl den Sicherheit von Geschäftsgeheimnissen regelt, geht dies vielen nicht weit genug. „Insbesondere muss vermieden werden, dass Geschäftsgeheimnisse durch die Datenweitergabepflicht in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger verbindlich gesinnten Ländern geraten“, sagte Bitkom-Staatschef Ralf Wintergerst. Kritik kommt wiewohl vom Branchenverband, weil vom smarten Heizungsthermostat solange bis zum Flugzeug was auch immer gleich behandelt werde: „Es besteht die Gefahr, dass weder Hersteller noch potenzielle Nutzer vom EU-„Datengesetz“ profitieren“, sagte Regenbogenhaut Plöger vom BDI-Hauptverband Management. „Unternehmen könnten nun zugetan sein, ihre Datenstrategie neu und restriktiver auszurichten, welches zu weniger verfügbaren Wissen münden dürfte und damit dem Ziel des Datengesetzes zuwiderläuft“, sagte Michael Struppig von jener Wirtschaftskanzlei CMS.

Dies Verfügung soll 2025 in Macht treten und muss noch vom EU-Parlament und dem Rat jener EU formal bestätigt werden.

Mit Informationen von Matthias Reiche, Das Erste-Studio in Hauptstadt von Belgien


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