Ex-Wirecard-Chef legt Verfassungsbeschwerde ein – Wirtschaft

München (dpa) – Welcher frühere Wirecard-Chef Markus Braun hat in einem Streit um 35 Mio. Euro Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Damit will dieser seit dieser Zeit drei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager eine Wettkampf des Oberlandesgerichts München aus den Fischen Hochziehen, dasjenige aufwärts Ersuchen des Wirecard-Insolvenzverwalters verschmelzen Vermögensarrest obig die 35 Mio. erlassen hatte. Darüber berichtete zuerst die «Süddeutsche Zeitung Zeitung».
Dies oberstes deutsches Gericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang dieser Vorhaltung – Aktenzeichen 2 BvR 710/23 – aus Gründen des Datenschutzes nicht jedoch den Namen, wie ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts mitteilte. Dass es sich um dasjenige Münchner 35-Mio.-Euro-Verfahren handelt, bestätigte jedoch dasjenige Oberlandesgericht dieser bayerischen Landeshauptstadt.
Sind Brauns Grundrechte zerrissen?
Dies oberstes deutsches Gericht wird nun nicht geradewegs obig die 35 Mio. entscheiden, sondern muss die Frage sauber machen, ob dasjenige Münchner Justizgebäude Brauns verfassungsmäßige Grundrechte verletzte. Brauns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz wies die OLG-Wettkampf in dieser «SZ» wie «unzutreffend» zurück. «Obwohl wir dasjenige vielfach mit Nachdruck angeboten und erbeten hatten, hatte es dasjenige OLG kategorisch abgelehnt, Herrn Dr. Braun beiläufig nur anzuhören», sagte dieser Anwalt dieser Zeitung.
Braun war mit einem Proportion von gut sieben v. H. größter Aktionär des mittlerweile vom Insolvenzverwalter weitgehend abgewickelten Wirecard-Konzerns. Denn dasjenige Unternehmen 2018 in den Börsen-Leitindex Dax aufstieg, war Wirecard insgesamt obig 20 Milliarden Euro wert, und Braun damit zum Milliardär geworden. Mit dem Kollaps des Konzerns im warme Jahreszeit 2020 ging beiläufig dieser Hauptanteil des Vermögens wieder verloren. Welches noch übrig ist, versuchen sowohl die Staatsanwaltschaft wie beiläufig dieser Insolvenzverwalter zu sichern.
Vorerst muss Braun sich gedulden. «Dies Verfahren ist in Erledigung», sagte dieser Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. «Es ist derzeit nicht anbahnend, zu welcher Zeit mit einer Wettkampf zu rechnen ist.»
Source link