Gemischte Leserbriefe zu BPK-Themen „Israelische Kriegsverbrechen im Libanon“ und „Nordkoreanische Soldaten an der ukrainischen Front?“
In diesem Beitrag Hut Florian Warweg fragte bei der BPK, ob Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die Vorwürfe unter anderem des EU-Partners Spanien teilt, dass Israel im Libanon Kriegsverbrechen begeht, oder ob sie weiterhin Israels Militäraktionen verteidigt. Aus Sicht der Bundesregierung sei der „Völkermordvorwurf“ weiterhin „unbegründet“. Hier Die Bundesregierung wurde um eigene Erkenntnisse gebeten, nachdem zahlreiche Journalisten das Gerücht, Pjöngjang habe Tausende nordkoreanische Soldaten an die russisch-ukrainische Front geschickt, unhinterfragt als Tatsachen dargestellt hatten. Über „Erkenntnisse dieser Art, die in der Regel nachrichtendienstlicher Natur sind“, werde bei der BPK nichts berichtet. Wir haben hierzu interessante Leserbriefe erhalten. Danke dafür. Was folgt, ist eine Auswahl, zusammengestellt von Christian Reimann.
Teilt Baerbock die Einschätzung der EU-Partner, dass Israel im Libanon Kriegsverbrechen begeht?
1. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Warweg,
Zu den Aussagen der Regierungssprecher auf der Pressekonferenz gibt es eigentlich nichts mehr zu sagen. Als ich jünger war, war der passende Kommentar: „Vergiss es!“
Aber ich bewundere Ihre Beharrlichkeit und das Bedürfnis, diese erbärmliche Selbstdarstellung einer hilflosen Regierung für die Nachwelt zu dokumentieren. Nicht nur für Historiker, wie ich zuvor empfohlen habe, sondern jetzt ist es auch Material für Linguisten und Psychologen.
Was sage ich, wenn ich nichts sagen will, aber muss? Und sollte es immer noch als Gipfel der Weisheit und Wahrheit erscheinen? Fremdwörter und lange, verworrene Sätze sind immer gut. Wenn der Fragesteller nicht merkt, dass er keine Antwort bekommt, machen Sie ihn herab und beleidigen Sie ihn. Damit die Welt erkennt, dass es unwürdig ist, sich überhaupt darum zu kümmern. Wem das immer noch nicht reicht, der entlarvt ihn am besten als Diener des Teufels („Putin“). Dies ist seit dem Mittelalter bewiesen.
Es ist traurig und nervig. Im Märchen von Des Kaisers neuen Kleidern reichte der Einwurf eines kleinen Kindes aus, um das Gespenst zusammenbrechen zu lassen. Das Ampeltheater gibt es nun schon seit über drei Jahren und es ist so lebendig wie der Tanz der Vampire um Mitternacht (siehe Film von Roman Polanski).
Verzweifeln Sie nicht!
Liebe Grüße, Rolf Henze
2. Leserbrief
Derzeit gibt es – auch international – eine Diskussion, die sich auf eine Stellungnahme des amtierenden deutschen Außenministers bezieht. In einer Rede behauptete sie, dass zivile Einrichtungen (Wohnhäuser, Schulen, Kliniken) möglicherweise ihren Schutzstatus verlieren könnten, wenn sie von Terroristen als „Schutzschild“ genutzt würden. Konkret bezog sich der Außenminister auf gezielte Bombenangriffe der israelischen Streitkräfte auf zivile Objekte mit der Begründung, dass sich hier Hamas- oder Hisbollah-Terroristen oder deren Einrichtungen, etwa Kommandozentralen, „versteckten“. Baerbock unterstellt, dass solche Angriffe auf solche Objekte wie Kliniken oder Flüchtlingslager, die teilweise Hunderte von wehrlosen und hilflosen zivilen Opfern fordern, unter diesen Umständen gerechtfertigt sind und keine Kriegsverbrechen darstellen. Diese Auslegung, die das Vorgehen der israelischen Streitkräfte entschuldigt, ist auch angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu vergleichbaren Sachverhalten sehr zweifelhaft. Anfang der 2000er Jahre gab es in Deutschland eine intensive „Sicherheitsdebatte“ über von Terroristen entführte Flugzeuge. Die Debatte – nach den Anschlägen vom 11. September in New York – in einer Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), in dem beispielsweise ein von Terroristen entführtes Flugzeug von der Bundeswehr abgeschossen werden sollte, um Anschläge wie die zu verhindern einer in NYC. Das BVerfG machte es sehr deutlich: „§ 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), der die Streitkräfte zum Abschuss von Luftfahrzeugen ermächtigt, die als Waffe gegen Menschenleben eingesetzt werden sollen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.“ ist nichtig.“ In seiner Begründung schreibt das Gericht: „Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich für sie in einer aussichtslosen Situation.“ Sie können ihre eigenen Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen beeinflussen. Dadurch werden sie nicht nur zum Objekt der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation auf die Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG (hier den Abschuss des dR-Flugzeugs) zurückgreift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutz anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten.“ Und weiter: „Unter Anwendung des Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (Garantie der Menschenwürde) ist es absolut undenkbar, aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer so hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten.“ (BVerfG, 2006) Es gibt keine weit hergeholte Analogie zu Patienten in Kliniken, Flüchtlingen in Lagern oder zivilen Bewohnern von Häusern, die Opfer – sogenannter „Kollateralschäden“ – sind und sich in einer ähnlichen Situation befinden und „eigentlich“ darin bleiben völkerrechtlich geschützte Gegenstände. Bei der vom BVerfG zu klärenden Frage „Dürfen entführte Flugzeuge in und über Deutschland durch die Bundeswehr abgeschossen werden“ gestaltete sich die Interessenabwägung noch schwieriger. Die Frage lautete: „Kann man 100 Passagiere opfern, um möglicherweise 1.000 zu retten, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt wird?“ Die Rechtsauffassung des Bundesaußenministers wird umso zweifelhafter, als die Tötungen unbeteiligter Zivilisten durch die israelischen Streitkräfte nicht unmittelbar der Entschärfung einer „Waffe“, etwa eines Flugzeugs, dienen, wenn es im Flug keine andere Möglichkeit gibt, diese unschädlich zu machen, sondern Vielmehr gehen die israelischen Streitkräfte hierher.’ „auf dem einfachsten Weg“ mit zumindest Zustimmung, wenn nicht sogar bewusster Akzeptanz oder sogar beabsichtigter (terroristischer!) Wirkung auf die Zivilbevölkerung. Selbst bei einer solchen – nicht unangemessenen – Einschätzung der Rechtslage könnte es durchaus sein, dass sich der Bundesaußenminister der Duldung von Kriegsverbrechen schuldig macht. Bis zu drei Jahre Gefängnis sind vorgesehen, „für die Duldung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord oder Kriegsverbrechen“. Eine von dieser Koalition eingeführte Verschärfung des Volksverhetzungsgesetzes (z. B. durch das Tragen von T-Shirts mit dem „Z“). Ob der Minister deshalb das Ende der Ampel-Koalition im Gefängnis erleben wird, bleibt Science-Fiction.
Von unserem Leser Harry A.
3. Brief an den Herausgeber
Liebe Grüße vorab an das Nachdenkseiten-Team.
Zu folgender Aussage von Frau Deschauer möchte ich Stellung nehmen:
„Zur Frage der Verstöße gegen das Völkerrecht: Wie Sie wissen, liegt es nicht an uns, darüber letztlich zu entscheiden, sondern die Beurteilung dieser Fragen erfolgt in der Regel durch unabhängige Gerichte auf der Grundlage von Ermittlungen.“
Meine Güte! Das ist die dreiste Verharmlosung des Holocaust, die ich je von einem deutschen Regierungssprecher gehört habe.
Denn dieser Deschauer-Ausspruch könnte auch heute perfekt auf ihn übertragen werden. Damals oder erst viel später beurteilte kein unabhängiges Gericht die sich deutlich abzeichnenden Völkerrechtsverletzungen. Darüber hinaus kann man sogar argumentieren, dass es diese Straftaten damals noch gar nicht gab und sie erst später erfunden werden mussten. So gesehen agierten die Nazis damals rechtssicherer als der heutige Faschismus der „Goldenen Milliarde“.
Frau Deschauer und mit ihr die AA, wenn nicht sogar die Bundesregierung als Ganzes (#Staatsräson), ziehen sich auf faschistische Kerngedanken zurück. Mit anderen Worten: die Überzeugung, dass der versuchte und zumindest begonnene Völkermord in und um Israel grundsätzlich völkerrechtskonform ist. Wenn sie solche offensichtlichen moralischen Urteile (siehe: Verbrechen gegen die Menschlichkeit) so dreist zurückweist.
Damit Israel glücklich weitermachen kann, ist dies die ultimative Konsequenz dieser Haltung und sie ist offensichtlich faschistisch.
Zusätzlich:
Als Reaktion auf einen Artikel von Alexander Neu habe ich vor einiger Zeit die Frage nach faschistisch organisiertem Regierungshandeln aufgeworfen. Sollte Herr Neu in einem Text versuchen, die Tätigkeit der Bundesregierung als demokratisch organisiert umzudeuten, wäre ich dankbar, wenn der hier angesprochene Punkt in die Liste „Leute ohne Niveau verstehen nicht richtig, weil…“ aufgenommen würde.
Denn der Souverän, der die Regierung wählt, hat nicht so große Schwierigkeiten, faschistische Aktivitäten anzuerkennen wie Frau Deschauer und der Rest der deutschen Regierung. Denn so wie der Idiot nicht erkennt, dass er ein Idiot ist, scheint das Gleiche auch für Faschisten zu gelten. Sie dürfen alles tun, es sei denn, ein unabhängiges Gericht verbietet es ihnen.
Ein Handeln und Regieren nach den Grundsätzen des Völkerrechts, der Menschenrechte, des Grundgesetzes oder einfach nach der Sozialisation normaler Menschen findet NICHT statt. Auch das ist eine allgemeine Erkenntnis, die sich aus diesem Deschauer-Ausspruch ableiten lässt.
Und es ist gut, dass es keinen vom Westen unabhängigen internationalen Gerichtshof gibt, oder?
Sich am Anfang wehren war gestern, heute ist es wichtig, sich vor einem Aufprall anzuschnallen.
Beste grüße
Kai P.
Über nordkoreanische Soldaten an der ukrainischen Front? Wenn aus Gerüchten vermeintliche „Fakten“ werden.
4. Brief an den Herausgeber
Guten Tag
Ausgerechnet die Amerikaner müssen sich über die nordkoreanischen Truppen in Russland aufregen! Der Staat, der Israel beim Völkermord in Gaza und im Libanon mit Flugzeugträgern und einem riesigen Bombenarsenal unterstützt.
Und bald wird das US-Militär auch die Luftverteidigung in Israel mit US-Soldaten bedienen, US-Soldaten, die seit langem in der Terrorarmee Israels dienen. Was für elende Heuchler sie sind!
Gruß
J. Blumer
5. Brief an den Herausgeber
Liebes NDS-Redaktionsteam,
Wir erinnern uns an folgende Aussage der USA/NATO: Es steht allen Ländern frei, ein Militärbündnis ihrer Wahl einzugehen.
Wir erinnern uns an den Irak-Krieg und Serbien, wo die Koalition der Willigen einen Krieg führte, der auf Propagandalügen beruhte und gegen das Völkerrecht verstieß.
Was ist mit den westlichen Söldnern (beurlaubten Soldaten) in der Ukraine?
Soldaten aus Nordkorea in Russland: Na und? Die USA haben 30.000 Soldaten in Deutschland.
Ursache und Konsequenz: Der Westen hat durch seine Worte und Taten die immer stärkere Verbindung zwischen Russland und China, Nordkorea und dem Iran herbeigeführt.
Man könnte die heutige internationale Situation auch aus einer anderen Perspektive betrachten:
Westliche Länder = 18 % unseres Planeten. Es könnte sein, dass die anderen 82 % den 18 % sehr deutlich machen wollen, was 18 % eigentlich bedeutet.
Zusammenfassend: Wir in der NATO dürfen Dinge tun, die allen anderen verboten sind, und jede Kritik an dem, was die NATO tun und tun darf, ist strengstens verboten und wird mit dem Mindestmaß an Sanktionen geahndet.
Mit freundlichen Grüße
Patrick Janssens
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