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Gerichtliche Niederlage für die Bundesregierung nach einer Verlagsklage

BONN (dpa-AFX) – Ein Tribunal hat vereinen Bundesverstoß unter dieser Gestaltung seines Portals mit Informationen zum Themenbereich Gesundheit festgestellt. Dies Landgericht Bonn teilte am Mittwoch mit, dass dem Kläger, einem Verleger, ein Unterlassungsanspruch zustehe. Geklagt hatte dieser in Bayern ansässige Wort & Gemälde-Verlagshaus, dieser unter anderem die „Apotheken Umschau“ herausgibt, zweite Geige weil er durch dies Angebot des Bundes („heilsam.bund.de“) Wetteifer zu Verlagen sieht, die ebenfalls veröffentlichen Portale offenstehen Gesundheit.

Dies Tribunal führte dazu aus: „Ein Löwenanteil dieser uff dem Tunnelportal eingestellten Beiträge überschreitet nachher dieser Bekräftigung dieser Kammer die Säumen des zulässigen staatlichen Informationshandelns. Ebendiese Beiträge enthalten keine Informationen zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Informationen wie etwa ein Gesundheitswörterbuch.“ oder Tipps und Ratschläge pro ein gesundes Leben. Um seinen staatlichen Aufgaben und dieser Fürsorgepflicht im Unterschied zu den Bürgern gerecht zu werden, ist ein solches Tunnelportal des Bundes nicht unumgänglich. Dies Tribunal sieht zweite Geige den Sinn des Wettbewerbs mit privaten Anbietern und verweist zweite Geige uff dies Erfordernis dieser Staatsferne.

Mit dieser Forderung einer Schadensersatzpflicht konnte sich dieser Verlagshaus jedoch nicht durchsetzen. Nachdem Behauptung des Gerichts bedeutet dies noch nicht rechtskräftige Urteil nicht, dass dies gesamte Tunnelportal nicht zugreifbar wurde.

Dies Bundesgesundheitsministerium, dies dies Gesundheitsportal betreibt, sagte uff die Frage nachher einer Reaktion uff dies Urteil: „Petition nach sich ziehen Sie Verständnis dazu, dass wir dies Urteil nicht unmittelbar nachher dem Urteil des Richters kommentieren. Wir werden dies Urteil intern prüfen, einstufen und stärken.“ Darauf die entsprechenden Konsequenzen ziehen.“

Welcher Geschäftsführer des Wort & Gemälde Verlags, Andreas Arntzen, sagte: „Die Wettkampf des Landgerichts Bonn ist ein großer Gelingen pro die gesamte Verlagsbranche und pro die Pressefreiheit. Wie Grundpfeiler dieser freien Meinungsmanipulation muss die freie Zeitungswesen gelten.“ nicht durch Konkurrenzangebote des Staates beeinträchtigt werden.“

Beiläufig dieser Zeitschriftenverband MVFP gab eine Stellungnahme ab. Welcher Geschäftsführer pro Europa und Medienpolitik im Medienverband Freie Zeitungswesen (MVFP), Christoph Violinist, sagte: „Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit umfassender redaktioneller Berichterstattung zu Gesundheitsthemen betreibt, ist ein fatales Tabu.“

Hinauf dem Bundesgesundheitsportal hatte es schon ein Urteil gegeben. Dies Landgericht München untersagte 2021 die Zusammenarbeit zwischen dieser Bundesregierung und Google und sah vereinen Kartellverstoß. Welcher Internetkonzern hatte die Inhalte des Portals prominent hervorgehoben. Weiland hatte Burda geklagt. Die Zusammenspiel wurde 2020 vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Union) vorgestellt./rin/DP/stw

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