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“Gesetz gegen digitale Gewalt” – Accountsperren gegen Hater

Ein Mann hält ein iPhone in der Hand, auf dem Anwendungs-Apps zu sehen sind.

Mit dem geplanten Gesetzesvorhaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (Freie Demokratische Partei) sollen sich Betroffene von Hass und Beleidigungen im Web künftig leichter wehren können (IMAGO / Silas Stein / IMAGO / Silas Stein)
Wer von Rufmorden, Beleidigungen oder Drohungen im Web, von digitalem Stalking und Belästigungen betroffen ist, soll sich künftig leichter wehren können. Dies Bundesministerium dieser Justiz veröffentlichte am 12. April 2023 Eckpunkte eines „Gesetzes gegen digitale Gewalt“.

Wer im Web muksch, bedroht oder verleumdet wird, soll künftig einfacher an die IP-Adressen dieser Urheber gelangen, um ggf. zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können. Dem Eckpunktepapier zufolge sollen Betroffene „unter bestimmten Voraussetzungen“ eine gerichtliche Sperrung von Social-Media-Konten erwirken können. Dies soll für „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ möglich sein – und insbesondere dann, wenn „Wiederholungsgefahr“ besteht. Nachher Informationen des Ministeriums soll dies Verbot „sinnvoll“ und nur z. Hd. zusammensetzen begrenzten Zeitraum sein.

Prinzipiell kann jeder, dieser sich online bewegt, Todesopfer werden – von übler Nachrede, Beleidigung, Risiko im Web, digitalem Stalking oder Cybermobbing. Umfangreiche Fakten zu den Fallzahlen sogenannter digitaler Wucht liegen nicht vor. Experten sprechen jedoch von einem weit verbreiteten Phänomen. Eins Studie von 2019 zeigte zum Beispiel, dass acht v. H. dieser Kinder und Jugendlichen in Deutschland selbst Cybermobbing erlebt nach sich ziehen.
betroffen nach sich ziehen laut BMJ Bisher gab es oft nur unzureichende Möglichkeiten, ihre Rechte selbst durchzusetzen. Oft ist es nicht möglich, schnell und mit vertretbarem Ausgabe Auskunftsschalter mehr als die Identität des Urhebers rechtswidriger Inhalte zu erhalten.
Ein Regel, dies digitale Wucht insgesamt unter Strafe stellt, gibt es bislang nicht. Vielmehr greifen eine Vielzahl unterschiedlicher Strafvorschriften, darunter gleichermaßen solche, die sich hinaus Beleidigungen beziehen (§ 185 des Strafgesetzbuches), Zwang (§ 240 des Strafgesetzbuches) oder Drohung (§ 241 StGB). Nachher dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen gleichermaßen illegale Inhalte von Plattformbetreibern gelöscht oder nicht zugreifbar werden. Doch die Betroffenen sind darauf angewiesen, dass die Tech-Unternehmen handeln.

Im gleichen Sinne die SPD-Politikerin Sawsan Chebli, die selbst immer wieder Todesopfer digitaler Wucht wurde und unter Polizeischutz steht, vermisst eine konsequente Umsetzung des NetzDG. Die ehemalige Staatssekretärin z. Hd. bürgerschaftliches Engagement in dieser Berliner Pfannkuchen Senatskanzlei berichtet von erfolglosen Gerichtsverfahren, die sie selbst zur Ahndung von Beleidigungen eingeleitet hat. Erst kürzlich wurde kategorisch, dass die von ihr kritisierten Sachverhalte unter die Meinungsfreiheit stürzen.

Dagegen will sie nun Lebensziel furnieren, gestützt hinaus eine Spiel des Bundesverfassungsgerichts, mit dieser die Grünen-Politikerin Renate Künast letztlich recht hatte. Facebook muss nun die Fakten dieser Online-Scharfmacher herausgeben, gegen die Künast vorgegangen ist.

Pro die Betroffenen wird die Erfolg dieser geplanten neuen Rechte mit einigem Ausgabe verbunden sein. Sie müssten zusammensetzen Anwalt beauftragen und zusammensetzen Offenlegungsprozess vor Tribunal einleiten, um die Identität des Autors festzustellen. Nachher dem Willen des Justizministeriums sollen z. Hd. dieses Auskunftsverfahren jedoch keine Gerichtskosten fällig werden.

Nach Angaben der Organisation Hate Aid, dies Betroffene von „digitaler Wucht“ unterstützt, reicht jedoch noch nicht aus, da weiterhin Anwaltskosten fällig werden. Die Organisation fordert von dort, die Streitwerte pauschal z. Hd. die Verfahren festzulegen, um selbige günstiger zu gestalten. Zudem solle betroffenen Organisationen die Möglichkeit gegeben werden, die Todesopfer in Gerichtsverfahren zu vertreten, so die Forderung.
Die Eckpfeiler des Bundesjustizministeriums stoßen für Netzaktivisten teilweise hinaus scharfe Kritik. Ein Vorwurf: Dies geplante Regel schieße mehr als dies Ziel hinaus. Denn dies Recht hinaus Auskunftsschalter mehr als die Identität eines Autors soll nicht nur z. Hd. Straftaten im Domäne sogenannter Hassverbrechen gelten, sondern zum Beispiel gleichermaßen z. Hd. „Schäden, die durch unwahre Nutzerkommentare“ in Online-Restaurantbewertungen entstehen. Der Digitalpolitikverband D64 befürchtet befürchtete, dass solche Ausweitungen „erheblich negative Auswirkungen hinaus die Meinungsfreiheit“ hätten.

Ein weiterer Kritikpunkt: Dies geplante Regel zielt nicht nur hinaus Kommentare ab, die Nutzer hinaus Plattformen wie Facebook oder Twitter vermachen, sondern gleichermaßen hinaus die private Kommunikation in Messenger-Diensten wie WhatsApp.

Der Chaos Computer Club (CCC) warnt vorrangig vor dem geplanten Regel, dies „erhebliche Gefahren z. Hd. Bürgerrechte und informationelle Selbstbestimmung“ birgt. „Eine erzwungene Datenspeicherung durch die Hintertür wäre ein massiver Ineinandergreifen in die Privatsphäre“, sagte dieser Chaos Computer Club in einer Hinweistext. Jener Hackerverband fordert die Ampelregierung hinaus, stattdessen z. Hd. mehr Personal und eine bessere Schule dieser Ermittlungsbehörden zu sorgen. In vielen Fällen würden in Folge dessen bestehende Ermittlungsansätze ungenutzt bleiben.

Im gleichen Sinne die erhoffte Wirkung dieser Kontosperrungen ist umstritten, da Gesperrte die Möglichkeit nach sich ziehen, sich mit einer neuen Identität anzumelden. Sogenannte Web-Trolle sind schon mit mehreren Accounts synchron unterwegs.

Quellen: Johannes Kuhn, netzpolitik.org, dpa, KNA, Bayerisches Familienministerium, tmk


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