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Gesetzliche Änderungen: So bleibt das Erben und Vererben von Immobilien weiter steuerfrei

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Gesetzliche Änderungen: Die Erbschaft und Vererbung von Immobilien bleibt steuerfrei

Berlin (ots)

Irgendwann beginnen Hausbesitzer darüber nachzudenken, welches mit ihrem Eigentum nachher ihrem Tod vorbeigehen wird. Erben und Vererben von Immobilien ist ein komplexes Themenkreis, dasjenige neben den emotionalen Aspekten fernerhin viele rechtliche und finanzielle Fragen aufwirft. Hier hat sich im Jahr 2023 Wichtiges geändert: Insbesondere wurden die Variable zur Immobilienbewertung im Rahmen welcher Erbschafts- und Schenkungsteuer neu geregelt.

Die Änderungen im Kontext welcher Priorisierung von Immobilien in Betracht kommen hinaus dasjenige Bewertungsgesetz zurück. Immobilien werden heute steuerlich viel höher bewertet wie früher. Die Bewertungsmethoden (Ertragswert/Sachwert) bleiben prinzipiell gleich, jedoch wurden Bewertungsfaktoren wie die Nutzungsdauer, die letztlich zu einem höheren Immobilienwert resultieren, individuell. Im Zuge dessen werden die Freibeträge offensichtlich schneller aufgebraucht.

Wie viel Erbschafts- oder Schenkungssteuer dem Fiskus zufließt, hängt laut Recht vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Zum Besten von nahe Verwandte gibt es höhere Freibeträge, hinaus die sie keine Steuern zahlen zu tun sein – zum Paradebeispiel 500.000 Euro zum Besten von Ehegatten, 400.000 Euro zum Besten von Kinder und 200.000 Euro zum Besten von Enkelkind. Im gleichen Sinne die Höhe des steuerpflichtigen Gesamtvermögens des Verstorbenen spielt eine Rolle, wie noch die jeweilige Erbschaftsteuerklasse. Liegt dasjenige geerbte Haus intrinsisch des Freibetrags und gibt es kein anderes Vermögen, dasjenige den Freibetrag übersteigt, unterliegt die Immobilie nicht welcher Erbschaftssteuer. Und es spielt keine Rolle, ob Sie dort einziehen oder nicht.

Völlig steuerfrei dank „Familienheim“

Ehegatten und Kinder können sogar oberhalb die Freibeträge hinaus eine Immobilie völlig steuerfrei erben, wenn es sich um dasjenige Haus oder die Wohnung handelt, in welcher welcher Erblasser vor seinem Tod seinen Hauptwohnsitz hatte, dasjenige sogenannte „Familienheim“. In diesem Sachverhalt ist die Steuerbefreiung jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft: Die Erben zu tun sein dasjenige Haus nachher welcher Erbschaft noch mindestens zehn Jahre weit wie Hauptwohnsitz nutzen und laut Recht „sofort“, aus diesem Grund ohne Einzug, einziehen schuldhaftes Zögern. In welcher Rechtsprechung ist hierfür eine Frist von sechs Monaten festgesetzt. Zum Besten von Kinder und ggf. Enkelkind sind gewiss nur 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei. Größere Grundstücke zu tun sein anteilmäßig versteuert werden, wenn die Freibeträge schon ausgeschöpft sind. Zum Besten von Ehegatten hingegen spielt die Größe des Hauses keine Rolle.

Fällt Erbschaftsteuer an, besteht prinzipiell die Möglichkeit, die Steuerschuld in Raten an dasjenige Fiskus zu begleichen. „In diesem Sachverhalt ist die Eingang eines Kredits oft einfacher wie man denkt, denn die geerbte Immobilie dient wie Sicherheit. Vor allem dann, wenn dasjenige geerbte Haus schuldenfrei ist“, sagt LBS-Profi Thorsten Höhe.

Geschenk zu Lebzeiten

Um eine Immobilie noch zu Lebzeiten steuerfreundlich an Ihre Erben zu transferieren, ist es wichtig, frühzeitig mit welcher Planung zu beginnen. Mit Hilfe einer Spende kann dasjenige Heim an eine Wunschperson reichen werden. Geht die selbstgenutzte Immobilie etwa an den Ehegatten oder eingetragenen Partner, fällt keine Schenkungsteuer an und fernerhin die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nicht zutreffend. Zwischen einer Schenkung an ein Kind beträgt dieser wie im Kontext einer Erbschaft vereinen Freibetrag von 400.000 Euro. Da die Steuerfreibeträge im Kontext einer Schenkung übrigens aufgebraucht zehn Jahre gewährt werden, kann es sinnvoll sein, die Immobilie in mehreren Schritten zu transferieren, den ersten Teil so schnell wie möglich und dann den nächsten Teil nachher zehn Jahren.

Verdoppeln Sie den Freibetrag zum Besten von Miteigentum

Gut zu wissen: Wenn Ehegatten, von denen die Hälfte im Grundbuch eingetragen ist, ihr Haus erben oder an ihre Kinder verschenken möchten, können sie zum Besten von jede Hälfte den vollen Freibetrag in Anspruch nehmen. Demnach kann eine Wohnung, die beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehört, in Höhe von 800.000 Euro sogar steuerfrei hinaus ein einzelnes Kind transferieren werden.

Wenn Sie Ihre Immobilie verschenken und selbst weiterhin darin wohnen möchten, können Sie sich dieses Recht hinaus Lebenszeit sichern. Die häufigsten Gießen sind dasjenige Aufenthaltsrecht und dasjenige Nießbrauchsrecht. Neben dem Wohnrecht garantiert welcher Nießbrauch dem Übertragenden fernerhin den wirtschaftlichen Zweck welcher Immobilie, etwa im Kontext welcher Vermietung des Hauses oder anderer Wohnungen im Gebäude. Schon darf nur welcher eingetragene Eigentümer dasjenige Haus verkaufen oder Rechnung ausstellen. Beim Wohn- oder Nießbrauchsrecht sollte welcher Schenker von dort fernerhin hinaus vereinen sicheren Stand im Grundbuch akzeptieren. Dies ist insbesondere dann welcher Sachverhalt, wenn welcher neue Eigentümer vereinen Kredit zum Besten von sein Eigenheim beobachten möchte.

Pressekontakt:

Landesbausparkassen welcher LBS
Verena Quast
Telefon: +49 (0)6131-13-4052
Telefaxgerät: +49 (0)6131-13-434052
Email: Verena.Quast@LBS-SW.de

Originalinhalt von: LBS Infodienst Konstruieren und Vermögen, übermittelt durch news jetzig


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