Ich möchte nie wieder das Wort “Völkerrecht” hören

Als russische Truppen in die Ukraine marschierten, sprachen die deutschen Medien und die deutsche Regierung sofort vom Krieg des aggressiven Rechts. Man musste Solidarität mit dem Angeklagten, der Angreifer sollte nicht wegen des Völkerrechtsverstoßes belohnt werden. So weit, ist es gut. Israel bombardiert seit Freitag den Iran – a Kristallverletzung Gegen das Verbot der Gewalt der UN -Charta, ein Verstoß gegen das Völkerrecht, ein Aggressionskrieg, der weder von den deutschen Medien noch von der deutschen Regierung benannt wird. Jetzt fordern sie, dass Deutschland nicht mit dem Angriff Solidarität, sondern mit dem Angreifer muss. Dies sind doppelte Standards in ihrer bizarrsten Form. Jeder, der den russischen Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt, darf nicht über die israelische Völkerrechtsfraktur schweigen. Ein Kommentar von Jens Berger.
Russland begründete die Invasion der Ukraine mit einem vorbeugenden Streik. Sie konnten Ihre eigenen Sicherheitsinteressen durch die Station von westlichen Waffensystemen und die bevorstehende NATO -Mitgliedschaft in der Ukraine sehen. Dies mag aus der russischen Perspektive gerechtfertigt worden sein, aber es war ein klarer Verstoß gegen das Gewaltverbot durch die UN -Charta. Russland selbst spricht nicht von einem Krieg, sondern von einer “besonderen Operation”.
Israel rechtfertigt auch seinen Luftkrieg gegen den Iran mit einem vorbeugenden Streik. Israel sah auch das iranische Atomwaffenprogramm gefährdet. Auch hier kann man sagen, dass dies aus israelischer Sicht gerechtfertigt war, aber dies stellt auch einen klaren Verletzung des Gewaltverbots der UN -Charta dar. Im Übrigen spricht Israel nicht von einem Krieg, sondern von einer “gezielten militärischen Operation”.
Natürlich können Sie die beiden Kriege nicht zu eins vergleichen oder sogar gleichsetzen. Sie sind zu unterschiedlich in ihrer Erstellung, ihren Ursachen und ihrer Dynamik. Was jedoch gleichgesetzt werden kann, ist jedoch die Bewertung des internationalen Rechts beider Kriege. Das Völkerrecht kennt hier keine Ausnahmen und besonderen Vorschriften, ist aber sehr klar, wenn es um das Gewaltverbot geht. Weder Russland noch Israel verhinderten einen bevorstehenden Angriff durch einen vorbeugenden Streik, und weder Russland noch Israel hatten ein Mandat des UN -Sicherheitsrates für ihre militärischen Schlaganfälle. Punkt.
Jetzt könnte man rechts übersehen und beschweren -Wing und rechtliche Verachtung, dass die Bedeutung des Völkerrechts ständig mit Ihren Füßen getreten ist und dass das Recht des stärkeren Antriebs stattdessen gilt. Alternativ können Sie auch das Völkerrecht verherrlichen und von einer Renaissance einer Regel -Grundlage der Regel träumen. Beide sind jedoch nicht gleichzeitig möglich. Genau das scheint genau das Deutsche und auch die europäische Linie in den beiden Hauptkonflikten zu sein.
Zum Beispiel in einer ersten Reaktion auf die Angriffe Israels, zum Beispiel “gezielte Angriffe auf die nuklearen Einrichtungen des iranischen Nuklears” und war damals kein anderer als Mohamed El-Baradei, sein Zeichen des ehemaligen Generaldirektors der Internationalen Atomic Energy Organization (dh) und Friedensnobelpreisgewinner, Gewinner der Friedensnobel,,, wies darauf hindass die Genfer Konventionen, die natürlich auch Deutschland ratifizierten, solchen Angriffen ausdrücklich verbietet. El-Baradei rät dem Auslandsbüro des Bundes, sich besser mit den Grundlagen des Völkerrechts vertraut zu machen. Er hat recht.
Aber es ist nicht nur das Auslandsbüro des Bundes. Kanzler Merz hatte persönlich nichts Besseres zu tun, dh Israel in einer ersten Erklärung über X, um “das Recht” zu “zu verabschieden”, um “seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürger zu verteidigen”. Der EU-Kommissionspräsident spricht auch fast ein Wort des Wortes von Israels Recht auf Verteidigung, und wie Merz. Dieser Krieg.
Wenn Merz von Leyen and Co. ihrer Linie treu bleiben würde, die in der Ukrainklieg aufgehoben worden wäre, müssten sie Israel nicht gewähren, sondern der Iran das Recht auf Verteidigung. Umgekehrt müssten sie Israel als Angreifer verurteilen und sie mit Sanktionen beweisen. Sie müssten keine Waffen an den Iran liefern. Eine absurde Idee? Ja natürlich. Aber Sie kommen zu solchen absurden Schlussfolgerungen, wenn Sie den genannten im Ukrainkrail -Thema für einen Moment ernst nehmen.
Aber das ist wahrscheinlich genau der Fehler. Sie können und sollten das Gespräch einfach nicht ernst nehmen. Deutschland betreibt keine Mehrwertsteuerung oder sogar regelmäßige Ausländer- und Sicherheitspolitik, wendet jedoch die Werte und Regeln aus, wie sie beliebt sind. Man könnte auch von Selbstinteresse sprechen – oder zumindest das, was Merz von Leyen und Co. – oder sogar von willkürlichem.
Das können Sie tun. Die Idee, dass ausländische und Sicherheitspolitik etwas anderes als das Eigeninteresse oder die Willkür der Herrscher folgen könnte, ist ziemlich neu und scheint nicht wirklich vorherrschend zu sein. Aber dann hören Sie bitte auf, von Werten oder internationalem Recht zu schwingen.
Ein Prinzip der europäischen Rechtsphilosophie und damit des demokratischen Rechtssystems ist die Gleichstellungsrate. Vor dem Gesetz ist jeder gleich. Punkt. Vor dem Völkerrecht sind jedoch – zumindest nach Meinung der deutschen Regierung und der EU – jedoch nicht alle gleich. Tatsächlich haben wir bereits auf der Ebene des Völkerrechts im juristischen Recht verloren. Wenn dies der Wille unserer Regierungen ist, wird dies der Fall sein. Aber dann bitte zum Schweigen, bitte endlich zum internationalen Recht. Solange Sie das internationale Recht rein instrumental, das Interesse und selektiv verwenden, ist es nicht mehr wichtig. Solange der Begriff inflationär gegen Russland im Ukrainklieg ins Spiel gebracht wird, aber weder im israelischen Völkermord in Gaza noch im irelanischen Krieg gegen den Iran, möchte ich das Wort “internationales Recht” nie wieder hören. Nie wieder!
Titelbild: Ruskpp/Shutterstock.com
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