Meilenstein bei der Digitalisierung des europäischen Gesundheitssystems

Berlin (OTS)
Meilenstein bei der Digitalisierung des europäischen Gesundheitssystems / Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenbereich (EHD) ermöglicht die Forschung und die Datenbasis -Gesundheitspolitik auf einer neuen Ebene
Mit der Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenbereich (Europäische Gesundheitsdatenraum, EHD) wurde heute die Gesetzgebung veröffentlicht, die sich als Meilenstein der weiteren Entwicklung des europäischen Gesundheitssystems erweisen kann. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen zur Aufzeichnung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten, die in ganz Europa einheitlich sind. Darüber hinaus erweitert die Verordnung die Zugangsoptionen der Patienten in allen EU -Ländern auf ihre Gesundheitsdaten und unterstützt somit die Möglichkeit, in der EU leben und überall in der EU arbeiten zu können.
Das EHDS bietet Forschern und politische Entscheidungen -die Hersteller zu anonymisierten und sicheren Gesundheitsdaten. Der Grad der Digitalisierung von Gesundheitsdaten innerhalb der EU ist derzeit unterschiedlich, was den grenzüberschreitenden Datenaustausch deutlich schwieriger macht. Der in Kraft getretene Eintrag verpflichtet alle Systeme elektronischer Gesundheitsdateien, die Spezifikationen des europäischen Formats für den Austausch dieser Dokumente zu erfüllen, um eine EU-weite Interoperabilität zu ermöglichen.
Dorothee Brakmann, Geschäftsführer von Pharma Deutschland, begrüßt die neue Verordnung: “Mit der Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenbereich ist die Grundlage für die echte Digitalisierung des europäischen Gesundheitssystems gelegt. Jetzt hängt es davon ab, dass Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten die neuen Möglichkeiten nutzen und die digitale Infrastruktur erweitern.
Pharma Deutschland ist für die Erweiterung der Digitalisierung. Die Verwendung von Gesundheitsdaten kann nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch Bürokratiekosten im Gesundheitssystem enthalten. Die sekundäre Verwendung von Gesundheitsdaten – die Wiederverwendung bestimmter Daten für Forschungs- und Innovationszwecke unter strengen Bedingungen – hat ebenfalls ein großes Potenzial und kann die Wettbewerbsfähigkeit Europas langfristig stärken und hauptsächlich europäischen Patienten zugute kommen.
Die EHDS -Verordnung tritt am 26. März 2025 in Kraft. Der wichtigste Meilenstein wird im Jahr 2029 erreicht: Dann beginnt die Anwendung der Regeln für die Sekundäranwendung für die meisten Datenkategorien. Im Jahr 2031 wird das EHDS auf weitere Datenkategorien wie Genomdaten erweitert.
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