Neue Einkommensgrenze: Wen betrifft die Änderungen beim Elterngeld?


Faktenfinder

Stand: 05.07.2023 15:48 Uhr

Die Pläne des Familienministeriums, die Einkommensgrenze z. Hd. dies Elterngeld abzusenken, werden heftig diskutiert. Doch welches genau bedeuten die Änderungen? Und wie viele Familien wären betroffen?

„NEIN zur Streichung des Elterngeldes“ – so heißt eine am Montag gestartete Petition, die intrinsisch kurzer Zeit schon mehr wie 300.000 Unterschriften gesammelt hat. Welcher Grund: Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen hatte zuvor angekündigt, die Einkommensgrenze z. Hd. dies Elterngeld von 300.000 Euro hinaus 150.000 Euro zu senken. Die Petition kritisiert dies wie „Schlaghose ins Gesicht z. Hd. allesamt fleißigen Paare in Deutschland“. Nicht zuletzt aus dieser Opposition hagelte es Kritik an dieser Initiative des Familienministeriums. Doch welches bedeutet die geplante Entwicklung praktisch?

Welches ist Elterngeld?

Mit dem 2007 eingeführten Elterngeld werden Erziehungsberechtigte geldlich unterstützt, die nachher dieser Geburt des Kindes weniger oder keiner mehr funktionieren. Es soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Elternteile zuteilen und kann zwischen ihnen unausgefüllt aufgeteilt werden. Die Höhe richtet sich nachher dem monatlichen Nettoerwerbseinkommen vor dieser Geburt. Dasjenige Grundelterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat, welches je nachher Einkommenshöhe 65 solange bis 100 v. H. des Nettomonatsgehalts entspricht. Den Mindestbetrag erhalten zweitrangig Erziehungsberechtigte, die vor dieser Geburt nicht erwerbstätig waren. Beziehen jedwederlei Elternteile Elterngeld, beträgt die Bezugsdauer maximal 14 Monate. Beim ElterngeldPlus verlängert sich solche hinaus maximal 28 Monate c/o halben Zahlungen. Mit dem Elterngeld können Sie solange bis zu 32 Zahlungsfrist aufschieben pro Woche in Teilzeit funktionieren.

Einkommensgrenze bedeutet nicht Bruttoeinkommen

Bisher lag die Einkommensgrenze z. Hd. dies Elterngeld c/o 300.000 Euro z. Hd. Paare und 250.000 Euro z. Hd. Alleinerziehende. Solche Einkommensgrenze soll ab dem nächsten Jahr z. Hd. Paare und Alleinerziehende hinaus 150.000 Euro gesenkt werden.

Wichtig ist zunächst, dass die Einkommensgrenze nicht dies Bruttoeinkommen, sondern dies steuerpflichtige Einkommen (zvE) ist. „Welcher zvE ergibt sich aus den Bruttoeinnahmen abzgl. Werbungskosten, sonstiger Aufwendungen und Zulagen“, laut der Website des Bildungsministeriums. „Deswegen ist die zvE immer niedriger wie dies Bruttoeinkommen.“

Dasjenige bedeutet, dass dies Bruttoeinkommen von Paaren z. Hd. die neue Einkommensgrenze höher wie 150.000 Euro sein kann und sie weiterhin Anspruch hinaus Elterngeld hätten. „Jedweder Zulagen, Sonderausgaben, Werbungskosten, Rentenaufwendungen usw. sollen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden“, sagt Katharina Wrohlich, Professorin z. Hd. Finanzwissenschaft, Geschlechter- und Familienökonomie an dieser Universität Potsdam und Leiterin des Fachgebiets Gender Economics Forschungsteam am Deutschen Institut z. Hd. Wirtschaftsforschung. „Dasjenige heißt, ein steuerpflichtiges Einkommen von 150.000 Euro ergibt sich – je nachher Einzelfall – ungefähr c/o einem Bruttoeinkommen von 180.000 Euro oder mehr.“

Wie viele Paare sind betroffen?

Nachdem Informationen von Familienminister Paus Etwa 60.000 Familien könnten von den Veränderungen betroffen sein. Nachdem Daten eines Sprechers des Familienministeriums wären dies z. Hd. irgendetwas mehr wie eine Million Menschen, die im Jahr 2020 Elterngeld beziehen, rund fünf v. H.. Darin sind in der Tat Paare mit potenziellem Kinderwunsch nicht enthalten.

Welcher Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Nebst einer Berechnung hinaus Fundament von Wissen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2020 kommt es von dort zu unterschiedlichen Zahlen. Demnach lebten im Jahr 2020 in Deutschland 435.000 Paare unter 50 Jahren, die zusammen oben ein zu versteuerndes Jahresgehalt von mehr wie 150.000 Euro verfügten. Davon waren 125.000 unverheiratet und 310.000 verheiratet. Insgesamt wären potenziell irgendetwas weniger wie fünf v. H. dieser Paare unter 50 Jahren von dieser neuen Einkommensgrenze betroffen.

Basierend hinaus dieser Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fliegen die Zahlen erneut divergent aus. Von insgesamt 41 Mio. Steuerzahlern hatten rund 819.000 ein zu versteuerndes Einkommen von mehr wie 150.000 Euro – dies entspricht 1,99 v. H.. Von den rund 15,6 Mio. Steuerpflichtigen, die dies Ehegattensplitting nutzen, hatten rund 638.000 eine Einzahlung von mehr wie 150.000 Euro, dies entspricht rund 4,1 v. H.. Gewiss gelten die Zahlen z. Hd. allesamt Altersgruppen, eine Unterteilung in verschiedene Altersgruppen erfolgt nicht.

„Ende gesellschaftspolitischer Sicht kann man eine Absenkung dieser Einkommensobergrenze z. Hd. dies Elterngeld verteidigen“, sagt Wrohlich. „Ende gleichstellungspolitischer Sicht ist es in der Tat kein gutes Zeichen – einerseits sollte dies Elterngeld dazu fungieren, den Erziehungsberechtigte eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Partner zu zuteilen, welches c/o manchen konterkariert wird. Darüber hinaus wollte man dies.“ Die Beteiligung dieser Väter an dieser Elternzeit potenzieren – Nicht zuletzt die Absenkung dieser Einkommensgrenze steht diesem Ziel (zumindest teilweise) im Weg.“

Gefahr z. Hd. die Gleichberechtigung?

Laut Destatis Weitestgehend 1,4 Mio. Frauen und 482.000 Männer erhielten im Jahr 2022 in Deutschland Elterngeld. 26,1 v. H. davon waren Männer. Mit durchwachsen 14,6 Monaten erhalten Frauen klar länger Elterngeld wie Väter mit 3,6 Monaten.

Nicht zuletzt ein Blick hinaus die Zahlen aus dem Jahr 2022 zeigt, dass dieser Verhältnis dieser Männer in Elternzeit mit ihrem Einkommen steigt: 53 v. H. derjenigen, die vor dieser Elternzeit 2.770 Euro oder mehr verdient nach sich ziehen, sind Männer. Im Streitfrage dazu beträgt dieser Verhältnis dieser Männer unter allen Elterngeldbeziehern nur 31 v. H..

Dasjenige IW geht davon aus, dass die Inflation dazu münden wird, dass mehr Paare die 150.000-Euro-Marke übertreten. Zudem führe die Inflation dazu, „dass dieser Elterngeldhöchstbetrag von 1.800 Euro an Zahl verliert – Erziehungsberechtigte können sich dies Geld immer weniger leisten.“ Die Beträge wurden seit dem Zeitpunkt ihrer Einleitung im Jahr 2007 nicht zugeschnitten.

Welche Konsequenzen die neue Einkommensgrenze in dieser Realität nach sich ziehen wird, sei noch nicht voraussagbar, sagt Wrohlich. „Welches Erziehungsberechtigte mit sehr hohem Einkommen betrifft, ist zu beherzigen, dass dieser Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat z. Hd. solche Menschenschar schon nur verschmelzen kleinen Teil ihres Nettoeinkommens ersetzt“, sagt sie. „Dasjenige Elterngeld dürfte c/o den Überlegungen zur Verteilung dieser Elternzeit z. Hd. solche Menschenschar keine wirklich relevante Rolle gespielt nach sich ziehen.“

Wrohlich sieht „dringenden Reformbedarf“

Gewiss kommt es c/o sehr hohen Haushaltseinkommen nicht selten vor, dass die beiden Partner sehr ungleich verdienen. Laut IW verdienen Männer in einer Partnerschaft mit einem zvE von mehr wie 150.000 Euro im Schnittwunde 140.000 Euro, Frauen 65.000 Euro. „Zu Gunsten von den Elternteil, dieser vor dieser Geburt oben ein geringeres Einkommen verfügte und z. Hd. den aufgrund dieser gemeinsamen Einkommensgrenze dieser individuelle Elterngeldanspruch nicht zutreffend, kann durch solche Sparmaßnahme eine finanzielle Hörigkeit vom Partner entstehen, dieser praktisch dies Elterngeld reduzieren wollte.“ Zulage“, sagt Wrohlich.

Die geplante Absenkung dieser Einkommensgrenze fiele in eine Zeit, in dieser „dringliche Reformen des Elterngeldes, insbesondere eine Erhöhung des Mindest- und Höchstbetrags sowie eine Verlängerung dieser Partnermonate“ diskutiert würden, so Wrohlich. „Es ist sehr schade, dass solche wichtigen Reformen aus Spargründen offenbar jetzt nicht in Übergriff genommen werden.“

Generell hält sie dies Sparen beim Elterngeld nicht z. Hd. sinnvoll, denn „dies Sparen fängt man unbedingt c/o einer erfolgreichen familienpolitischen Leistung an.“ Zahlreiche wissenschaftliche Evaluationsstudien nach sich ziehen seit dem Zeitpunkt dieser Einleitung des Elterngeldes positive Auswirkungen gezeigt. So sind Mütter mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr seitdem häufiger berufstätig, die Löhne dieser Mütter nachher dieser Elternzeit sind höher wie zuvor und zweitrangig die Beteiligung dieser Väter an dieser Elternzeit ist gestiegen.

„Es gibt andere, klar teurere Leistungen, wie zum Musterbeispiel dies Ehegattensplitting, dies in seiner Wirkung keine so positive Bilanzaufstellung aufweist. Selbst moderate Reformen des Ehegattensplittings könnten zu klar größeren Einsparungen münden wie die geplanten Sparmaßnahmen z. Hd. Erziehungsberechtigte.“ Vorteile”, sagt Wrohlich.


Source link

More From Author

Energie – Verfassungsrichter stoppen Heizungsgesetz – Wirtschaft

Letzte Ariane-5-Rakete gestartet

Kategorien