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OLG Düsseldorf: Produkte dürfen als „klimaneutral“ beworben werden.

Einkaufen im Supermarkt oder Discounter

Um Produkte wie klimaneutral zu kennzeichnen, kauften Hersteller vielerorts jenseits Siegelanbieter Kohlendioxid-Gutschriften aus Klimaschutzprojekten ein. (IMAGO / Martin Wagner)

Dasjenige Tribunal führte aus, dass die Werbung pro Produkte wie „klimaneutral“ nicht maschinell zu einer Irreführung welcher Verbraucher führe. Den Bürgern sei geistig, dass die sogenannte Klimaneutralität zusammen mit welcher Herstellung von Produkten sowohl durch die Vermeidung von Kohlendioxidemissionen wie sogar durch Kompensationsmaßnahmen wie den Handel mit Kohlendioxid-Zertifikaten erreicht werden könne, hieß es. Mit seiner Turnier bestätigte dies Tribunal ein Urteil welcher ersten Instanz. In diesem Kernpunkt hatte ein Fruchtgummihersteller seine Produkte nicht emissionsfrei gemacht, sondern Ausgleichsmaßnahmen ergriffen.

Zweierlei Berufungsurteile sind noch nicht rechtskräftig. Wegen welcher grundsätzlichen Geltung ließ welcher Senat die Lebenssinn zum Bundesgerichtshof zu.

Az: (I-20 U 72/22, I-20 U 152/22)

Sie Nachricht wurde am 7. Juli 2023 im Deutschlandfunk ausgestrahlt.


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