Polizeiinspektor vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs freigesprochen
Welcher Polizeiinspektor ist im Prozess wegen sexueller Nötigung einer jüngeren Kollegin freigesprochen worden. Dies teilte Richter Volker Peterke am Freitag im Landgericht Stuttgart mit. Welcher Nebenkläger, dieser den Prüfgerät angezeigt hat, muss die Preis des Verfahrens tragen.
Im Prozess gegen den baden-württembergischen Polizeiinspektor wurde dieser Angeklagte freigesprochen. Dies hat dasjenige Landgericht Stuttgart am Freitag entschlossen. Dem 50-jährigen Spitzenbeamten wurde vorgeworfen, im November 2021 einen jüngeren Hauptkommissar sexuell missbraucht zu haben. In dem Kern ging es um die Frage, ob dieser ranghöchste Polizist des Landes seine Machtposition wie Vorgesetzter missbrauchte, um den Kommissär zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen.
Richter Volker Peterke sagte am Freitag im Landgericht Stuttgart, es könne nicht geklärt werden, ob dieser Kommissär in dieser Nacht zum 13. November 2021 den jüngeren Kollegen vor einer Kneipe in Stuttgart zu innigen Berührungen gezwungen habe. Welcher Wandlung von Zärtlichkeiten in dieser Anwaltskammer sei „verständnisvoll“ gewesen, so dasjenige Gerichtshof. Dies zeigt dasjenige Überwachungsvideo aus dieser Kneipe. Die Polizistin, die in verknüpfen höheren Tätigkeit befördert werden wollte, fühlte sich durch dasjenige Motivation des Kommissars „geschmeichelt“.
Im Zweifel zu Händen den Angeklagten
Wiewohl Richter Peterke sagte am Freitag: „Es gibt eine Behauptung-gegen-Behauptung-Konstellation.“ Dies Risiko einer Fehleinschätzung ist von dort namentlich hoch. Zum Besten von den Nachweis gelten besondere Anforderungen. Unterdies gilt dieser Typ „in dubio pro reo“ (zu Deutsche Sprache: im Zweifelsfall zu Händen den Angeklagten), wenn schon wenn dieser Angeklagte die Behauptung vor Gerichtshof verweigert hat.
Dies Gerichtshof hält die Behauptung des mutmaßlichen Opfers insgesamt nicht zu Händen luzid. Welcher Hauptkommissar behauptete wiederholt, dass sie Gedächtnislücken habe, etwa wie dieser Kommissär ihr erzählt hatte, dass er attraktiven Frauen gerne beim Urinieren zusah. Es ist wenn schon nicht lichtvoll, welches genau vor dieser Schanktisch passiert ist.
Dies Gerichtshof folgte nicht dem Begründung des Staatsanwalts, dass dasjenige mutmaßliche Todesopfer mit Sicherheit nichts unrichtig habe. „Denn die Behauptung kann wenn schon durch spätere Ereignisse übertrieben oder verfälscht werden. Und da gibt es viele Beweise.“ Punktum Sicht des Gerichts scheint es, dass die beiden wenn schon nachher ihrer Rückkehr in die Anwaltskammer noch immer verknüpfen liebevollen Wort umstellen. „Vielmehr kuscheln die beiden Beteiligten weiter.“ Richterin Peterke betonte, dasjenige Video zeige nicht, dass dieser Polizist angewidert sei, wie sie behauptet habe. „Kein Ekel, schier kein Ekel, genau dasjenige Gegenteil von Ekel.“ Stattdessen streichelte sie den Kommissär und legte ihren Kopf gen seine Schulter. „Sie hat mitgehalten.“
Innenministerium: Disziplinarverfahren ruht, solange bis dasjenige Urteil rechtskräftig ist
Nachdem dem Urteil stellt sich die Frage, wie es mit Andreas R. professionell weitergeht. Mit dieser Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens will dasjenige Innenministerium die Rechtskraft des Urteils abwarten. Grundlegend zu Händen die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens sei die Rechtskraft und die Bekräftigung des Urteils, heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag. Zu den konkreten Konsequenzen des Urteils darf sich dasjenige Innenministerium derzeit unter anderem aus Gründen des Datenschutzes nicht berichten. Dies Disziplinarverfahren wird ausgesetzt, solange bis allesamt vor dieser Justiz anhängigen Verfahren separat sind. Nachdem Informationen des Innenministeriums gilt dasjenige Amtsverbot wenn schon nachher dieser Urteilsverkündung fort.
Es gilt wie wahrscheinlich, dass Andreas R. nicht gen seinen Posten zurückkehren kann. Unter anderem, weil seine Bewährungszeit noch lief, wie er wegen dieser Vorwürfe freilassen wurde.
Die Freie Demokratische Partei fordert eine sofortige Wiederaufnahme Disziplinarverfahren
Unterdessen forderte die Freie Demokratische Partei/DVP-Gruppe im Landtag nachher dieser Urteilsverkündung am Freitag die sofortige Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens gegen Andreas R.. Wie die stellvertretende Fraktionschefin Julia Goll mitteilte, müsse zudem die Einbehaltung dieser Gutschriften angeordnet und Andreas R. aus dem Tätigkeit fern werden. „Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Kommissär, zu Händen den sich dieser Ressortchef selbst eine Rückkehr in den Tätigkeit nicht vorstellen kann, wie er im Landtag sagte, noch länger unbelästigt bleibt. Dass dieser Kommissär eineinhalb Jahre weit sein volles Gehalt erhielt, in der Tat mit Subtraktion.“ „Solange bis die Hälfte rechtlich möglich gewesen wäre, stößt sie im Rahmen Polizei und Volk gen großes Verständnislosigkeit“, sagte Goll.
Minister für Inneres Strobl: „Eine Rückkehr des Kommissars ins Aufgabe ist kaum vorstellbar“
Finale Mai hatte Minister für Inneres Thomas Strobl (Union) eine Rückkehr des Inspekteurs gen seinen Posten im Landtag nahezu Ding der Unmöglichkeit. „Selbst privat kann mir nur schwergewichtig vorstellen, dass es eine Rückkehr zum höchsten uniformierten Polizisten des Landes verschenken kann.“ Er spricht wenn schon zu Händen viele in dieser baden-württembergischen Polizei. Strobl stellte lichtvoll: „Unabhängig vom Strafverfahren und dessen Endergebnis liegen Tatsachen gen dem Tisch, die weder mit dieser Polizei noch mit einer Führungsfunktion im Rahmen dieser Polizei vereinbar sind.“
Nachdem mehrtägigen Verhandlungen beendet dasjenige Urteil zumindest vorerst ein Verfahren, dasjenige in höchsten Umwälzen von Polizei und Politik zu Händen Medienereignis gesorgt hat – und aufgrund dessen sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit sexueller Sekkiererei und Verschiebung befasst viele Monate im Rahmen dieser Polizei praktiziert.
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