Reimann: Digitalisierungsgesetz kann Meilenstein für die Einführung von … werden

Berlin (ots)
Die AOK-Verbundenheit begrüßt den aktuellen Referentenentwurf zum Besten von ein Vorschrift zur Beschleunigung welcher Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Durchaus gibt es ebenfalls Kritik an einzelnen geplanten Regelungen.
„Dies geplante Vorschrift hat dasjenige Potenzial, die digitale Transformation des Gesundheits- und Pflegewesens tatsächlich zu beschleunigen und welcher Digitalisierung endlich den nötigen Schub zu schenken. Dies gilt insbesondere zum Besten von die Weiterentwicklung welcher elektronischen Patientenakte“, betont Dr. Carola Reimann. Punktum Sicht welcher AOK-Verbundenheit ist die Einleitung des Opt-out-Verfahrens in Komposition mit einem vereinfachten Authentifizierungsverfahren zum Besten von die elektronische Patientenakte (ePA) ein echter Fortschritt. „Jene neuen Regelungen können ein Postmeilensäule zum Besten von die flächendeckende Einleitung welcher Patientenakte werden und eröffnen die Eventualität, dass die Dossier endlich an die breite Öffentlichkeit gelangt“, sagt Reimann. Neben… welcher Ausdehnung welcher ePA zur zentralen Plattform zum Besten von Versicherte, die bspw. den Zugriff gen E-Rezepte ermöglicht, weist in die richtige Richtung. „Die Clusterung von Informationen wie dem digitalen Medikationsplan, welcher Patientenkurzakte und Labordatenergebnissen in welcher ePA ist total sinnvoll. Dies schafft verdongeln echten Mehrwert zum Besten von die Patienten, im Unterschied dazu ebenfalls zum Besten von die behandelnden Ärzte. Ab sofort sollen die Notfalldaten.“ Neben… die Patientenakten werden nur in den Patientenakten gespeichert, da bisher kaum Leckermäulchen die elektronische Gesundheitskarte wie Speicherort zum Besten von Notfalldaten genutzt hat. Daraus sollte man die Konsequenzen ziehen und von nun an komplett gen dieses Verfahren verzichten.“
Punktum Sicht welcher AOK ist welcher Plan, dass die gesetzlichen Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und an die ePA senden sollen, irritierend. Reimann kritisiert, dass welcher zu erwartende Aufwendung in keinem Verhältnis zum Ziel zum Besten von die Versicherten stehe. Darüber hinaus sollte dasjenige Registrieren welcher ePA nicht Schwierigkeit welcher Krankenkassen sein, sondern im Grunde in den Händen welcher Patienten und welcher sie behandelnden Ärzte liegen. „Sie können am ehesten beurteilen, welche Wissen und Erkenntnisse in welcher Dossier gespeichert werden sollten“, sagt Reimann.
Dass künftig ein digitaler Kommission die Gesellschaftssystem zum Besten von Telematik in Fragen des Datenschutzes und welcher Datensicherheit berät und synchron medizinische und ethische Aspekte berücksichtigt, ist ein Schritttempo in die richtige Richtung. Die geplante Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts und die Integration digitalisierter Versorgungsprozesse in die Disease-Management-Programme (DMP) welcher gesetzlichen Krankenkassen werden im Grunde begrüßt. Durchaus gibt es im Detail noch wenige offene Fragen. So fehlt bspw. die Klarstellung, dass die Grundsätze welcher evidenzbasierten Medizin ebenfalls c/o welcher Digitalisierung des DMP anzuwenden sind.
Videosprechstunden ohne Einschränkungen könnten die Betreuung vor Ort verschlechtern
Neben… welcher AOK-Bundesvereinigung sieht die geplante Flexibilisierung welcher Videosprechstunden ungelegen. Sie hat grundlegende Auswirkungen gen die bisherige, ortsbezogene Zulassungspraxis in welcher vertragsärztlichen Versorgung. Die Etablierung ortsunabhängiger digitaler Dienste stellt diesen Prozess nun in Frage. „Welches nützt es den Menschen in Ludwigslust, wenn es in Hamburg oder Spreeathen verdongeln Weißkittel gibt, welcher nur Videosprechstunden zum Besten von digitalaffine Menschen durchführt?“ fragt AOK-Vorstandsmitglied Reimann. Sollte welcher Mitwirkung welcher Videosprechstunden nicht eingeengt werden, könnte sich die Versorgung vor Ort zum Besten von nicht digital versierte und gerade gefährdete Versicherte in strukturschwachen Regionen verschlechtern.
Neben… die geplante Steuerung zur Verlängerung des Leistungsanspruchs gen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) höherer Risikoklassen lehnt die AOK ab. „Hier entsteht ein enormes Kostenpotenzial zum Besten von die Krankenkassen, ohne dass ein gleichwertiger Nutzennachweis im Vergleich zur Standardtherapie vorliegt“, kritisiert Reimann. Sollen solche DiGAs bereitgestellt werden, ist zunächst eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unter Einbindung des IQWiG durchzuführen. „Hinsichtlich welcher knappen finanziellen Möblierung welcher GKV sollten die Gelder welcher Beitragszahler nur zum Besten von Anträge verwendet werden, deren Ziel nachweislich nachgewiesen ist.“
Neben… die verpflichtende Einleitung leistungsabhängiger Preisbestandteile zum Besten von DiGAs von 20 v. H., insbesondere die damit verbundene bürokratische, detaillierte und zeitaufwändige Erfolgsmessung mit fragwürdigen Erfolgsindikatoren, lehnt die AOK im Grunde ab. „Jener Pfand einer DiGA ist nicht unmittelbar mit einem echten Ziel verbunden. Punktum Sicht welcher AOK geht welche kleinteilige gesetzliche Überregulierung völlig am Kernziel eines transparenten, fairen und leistungsorientierten Preismodells zum Besten von Digitales vorbei.“ Gesundheitsanwendungen”, betont Carola Reimann. Wirkungsvoller wäre eine grundlegende Reform welcher Preisgestaltung gen Fundament des Prozesses zum Besten von digitale Pflegeanträge (DiPAs). „Wir nötig haben ebenfalls ein Finale welcher kostenlosen Preisgestaltung durch Hersteller zum Besten von DiGAs im ersten Jahr nachher Markteinführung“, sagt Reimann.
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