Arzt & Klinik

Selbstmord darf nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden / Common …

Deutsche Ärztekammer

Berlin (ots)

Die Bundesärztekammer, wissenschaftliche und medizinische Fachgesellschaften sowie dasjenige Nationale Sendung Suizidprävention warnen davor, die neue gesetzliche Steuerung dieser Sterbehilfe vor dieser Sommerpause hastig und ohne ausführliche Debatte dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Die beiden Gesetzesvorlagen, jenseits die derzeit konzertiert wird, wurden erst kürzlich zusammengelegt (Helling-Plahr, Künast et al.) oder zu tun sein noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Diskussion im Parlament und ein gesellschaftlicher Diskussion jenseits die jeweiligen Entwürfe ist in dieser kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anstatt im undurchlässig gedrängten Sendung dieser letzten Sitzungswoche eine dermaßen weitreichende Turnier zu Gunsten von die Betroffenen und die Lobby herbeizuführen, nach sich ziehen die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundesärztekammer (BÄK), die Nationalistisch Suicide Präventionsprogramm (NaSPro), dieser Deutschen Lobby zu Gunsten von Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Neurologie (DGPPN) und dieser Deutschen Lobby zu Gunsten von Palliativmedizin (DGP).

Dazu Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender dieser Bundesärztekammer: „Insbesondere dieser Layout dieser Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Renate Künast wird dieser Vielschichtigkeit von Suizidgedanken und Suizidhandlungen nicht gerecht. Nur eine einzige Aufklärungsgespräche und eine Wartezeit von nur drei Wochen vor einem Suizidmedikament.“ verordnet werden und Gönnerschaft zur Selbsttötung ermöglicht werden kann, reichen nicht aus, um die freie Verantwortung dieser Selbsttötungsentscheidung zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, denn die Einbeziehung psychiatrischer und psychotherapeutischer Kompetenz im Layout nicht vorgesehen ist. Dieser Layout würde zweitrangig fördern eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids. Es verschiebt die Verantwortung zu Gunsten von wichtige Entscheidungen, insbesondere wie gewinnorientierte Angebote verhindert werden, die Zuverlässigkeit dieser organisierten Suizidhilfe überprüft wird und welche konkreten Qualifikationsanforderungen an die Mitwirkender in den Beratungsstellen hinaus eine gesetzliche Grundlage zu stellen sind Verordnung des Bundes und dieser Länder. Z. Hd. Ärzte birgt dieser Gesetzentwurf zweitrangig erhebliche strafrechtliche Risiken.“

Prof. Dr. Reinhard Lindner, Nationales Suizidpräventionsprogramm zu Gunsten von Deutschland: „Wenn es einfacher ist, jenseits verknüpfen definierten Regulierungsweg Suizid zu begehen, denn Hilfe und Unterstützung zum Weiterleben zu erhalten, ist die Möglichkeit, eine selbstbestimmte Turnier jenseits dasjenige eigene Leben zu treffen, eingeschränkt. Wir rechnen in diesem Kern mit einem deutlichen Erhöhung dieser vermeidbaren.“ Suizide in Deutschland. Die in diesem Layout vorgesehenen gesetzlich geförderten Beratungsstellen helfen Menschen in suizidalen Krisen nicht, eine freie und selbstbestimmte Turnier zu treffen. Unterstützung kann nicht ergebnisoffen sein, wenn sie im Kontext dieser Sterbehilfe stattfindet.“

Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Vorsitzender dieser Deutschen Lobby zu Gunsten von Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Neurologie: „Im Jahr 2021 starben in Deutschland mehr denn 9.000 Menschen durch Suizid – die meisten davon im Zusammenhang mit einer psychischen Leiden. Hinaus jeden Suizid kommen 10 solange bis 20 Suizidversuche. Sehr oft sind suizidgefährdete Menschen nicht in dieser Position, welche Turnier unbesetzt und unabhängig zu treffen.“ aufgrund einer schweren psychischen Leiden selbstbestimmt. Jene Menschen nötig haben Unterstützung. Sie nötig haben medizinische Hilfe und sie zu tun sein wirksam vor dem unumkehrbaren Schrittgeschwindigkeit des Suizids geschützt werden. Jene große Partie schwergewichtig seelisch erkrankter Menschen darf nicht vergessen werden. Die DGPPN sieht ihre Z. Hd. verknüpfen wirksamen Sicherheit im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind zwei Gedöns von zentraler Einfluss: die verlässliche, fachärztliche Zensur dieser Willensfreiheit und die unverzügliche Hilfeleistung, wenn ein suizidaler Wunsch nicht hinaus dieser Willensfreiheit beruht.“

Heiner Melching, Geschäftsführer dieser Deutschen Lobby zu Gunsten von Palliativmedizin e.Vanadium.: „Jedwederlei vorliegenden Gesetzesentwürfe offenstehen virtuell einfache Lösungen zu Gunsten von ein sehr komplexes Problem und sind dasjenige Ergebnis einer vorwiegend juristischen Sichtweise, die dieser Individualität dieser Sterbewünsche und dieser Lebenswirklichkeit dieser Betroffenen und Erwerbstätigen in keiner Weise gerecht wird.“ im Gesundheitswesen. Ende unserer Sicht kann es nicht gelingen, die Belange schwerkranker Menschen, einsamer alter Menschen oder zweitrangig junger Menschen, die in einer Krisenbeziehung ihr Leben verfertigen wollen, in eine gesetzliche Norm zu pressen und dazu nicht degradiert werden die Erlaubnis haben bloßes Fungieren und „Sterben nachdem Checkliste“ nebst dieser Zerwürfnisse mit solchen existenziellen Fragen. Letztlich würde dies dazu münden, dass Menschen mit Suizidgedanken und ihre Angehörigen sehr bloß gelassen werden.“

Pressekontakt:

Pressekontakt:

Krauts Ärztekammer
Samir Rabbata, presse@baek.de

Nationales Suizidpräventionsprogramm
Hannah Müller-Pein, hannah.mueller-pein@uni-kassel.de

Krauts Lobby zu Gunsten von Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie
Katya John, pressestelle@dgppn.de

Krauts Lobby zu Gunsten von Palliativmedizin
Karin Dlubis-Mertens, redaktion@palliativmedizin.de

Originalinhalt von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news jetzt


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