Showdown in Luxemburg: BGH setzt Verfahren aus und bittet EuGH um Stellungnahme zu …

Düsseldorf/Karlsruhe (ots)
Ein wichtiger Gerichtsfall wird verlängert. Gewissermaßen hatte dieser Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof) heute mit dieser endgültigen Klärung dieser Schadensersatzfrage einer ausländischen Versandapotheke im Gegensatz zu dieser Apothekerkammer Nordrhein gerechnet. Wenig verwunderlich nach sich ziehen die Karlsruher Richter des 1. Zivilsenats dasjenige Verfahren ausgesetzt und bitten nun dasjenige oberste Rechtsprechungsorgan dieser Europäischen Union, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, um die Beantwortung dreier zentraler Fragen zur Vorabentscheidung.
Welcher Streit um mögliche Schadensersatzansprüche einer ausländischen Versandapotheke ist noch immer nicht beigelegt. Die zugrunde liegenden Streitigkeiten sind mehr denn zehn Jahre frühzeitlich – im gleichen Sinne wenn dieser Streit um die Zulässigkeit solcher und ähnlicher Werbekampagnen solange bis heute andauert. Im Jahr 2012 hat dieser nationale Gesetzgeber bestätigt, dass sich im gleichen Sinne ausländische Versandapotheken an die Preisbindung zum Besten von verschreibungspflichtige Arzneimittel halten zu tun sein. Obgleich verstießen ausländische Versandapotheken mit Gewinnspielen und Prämien gegen ebendiese Vorgaben. Dagegen ging die Apothekerkammer Nordrhein vor – und beantragte einstweilige Verfügungen. Im Jahr 2016 stellte dieser EuGH starr, dass die Einsatz dieser deutschen Preisbindung gen Versandapotheken aus anderen EU-Ländern gegen den freien Warenverkehr verstößt. Eine einzige ausländische Versandapotheke machte daraufhin kombinieren Schaden von 18 Mio. Euro geltend und unterlag 2019 dem Landgericht Düsseldorf. Dasjenige Verfahren steht nun zur Revision; dieser nun „in die Verlängerung geht“. Die schriftliche Bekräftigung dieser Meisterschaft liegt noch nicht vor.
Zwischen den offenen Fragen, zu denen dieser 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshof um Klärung bittet, geht es zunächst drum, ob dasjenige EU-Recht Anforderungen an die Werbung einer Arzneiausgabe zum Besten von dasjenige gesamte Sortiment verschreibungspflichtiger Arzneimittel stellt. Unklar ist im gleichen Sinne, ob es ausländischen Versandapotheken zwischen Vorliegen solcher Voraussetzungen notfalls aufgrund des EU-Rechts untersagt ist, mit Gutscheinen oder Preisnachlässen zum Besten von verschreibungspflichtige Arzneimittel zu werben, wie dies im deutschen Recht weitgehend vorgesehen ist.
„Seitdem dieser Meisterschaft des EuGH aus dem Jahr 2016, in dieser die Validität dieser deutschen Preisbindung zum Besten von ausländische Versandhändler zum Besten von verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Besten von europarechtswidrig erklärt wurde, ist viel Zeit vergangen“, erklärt dieser Staatschef dieser Kammer Nordrhein Pharmazeut Dr. Armin Hoffmann. „Die jüngsten Entscheidungen aus Luxemburg lassen erahnen, dass zum Besten von dasjenige Justizgebäude dieser Schutzmechanismus und die bestmögliche Versorgung dieser Einwohner dieser EU von größter Rang sind und dass die Gewinnabsichten großer Konzerne – die ganz voneinander abweichend gehen denn die meisten Apotheken in dieser EU.“ – Vorrang nach sich ziehen. Die Bedürfnisse dieser Wirtschaft zu tun sein im Einklang mit den Ansprüchen dieser Menschen in dieser EU nachdem einer zuverlässigen, umfassenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung stillstehen. So gesehen blicken wir zuversichtlich nachdem Luxemburg.“
„Welcher freie Warenverkehr ist natürlich eine wichtige Verdienst in dieser EU“, ergänzt Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Rechtsberaterin dieser Apothekerkammer Nordrhein, „Arzneimittel sind ganz besondere Waren. Die etablierte Versorgung durch die Apotheken vor Ort ist es.“ Von dort im gleichen Sinne von besonderer Rang. Gen ebendiese Besonderheiten hat dieser EuGH in seinen Urteilen immer wieder hingewiesen. Die Werbung ausländischer Absender hatten und nach sich ziehen wir immer noch im Blick und in Betracht kommen Verstößen konsequent nachdem. Unsrige Argumente waren und sind stichhaltig – im gleichen Sinne und ohne Rest durch zwei teilbar vor dem Hintergrund dieser jüngsten Urteile des EuGH. Wir vertrauen von dort darauf, dass im gleichen Sinne die luxemburgischen Richter ihnen Hörorgan schenken werden.“
Oben uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zuständig zum Besten von die berufsmäßige Selbstverwaltung dieser Pharmazeut, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf funktionieren oder wohnen. Sie vertritt die Interessen von mehr denn 11.800 Kammermitgliedern, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder in dieser Bundeswehr tätig sind. Die Arzneiausgabe vor Ort übernimmt eine souveräne Funktion: Menschen wohnortnah, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, sicher und mit Unterstützung dieser Ärzteschaft mit Medikamenten und Hilfsmitteln zu versorgen.
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