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Strafrechtsreform: Bundestag kürzt Ersatzfreiheitsstrafen | tagesschau.de

Stand: 22.06.2023 19:43 Uhr

Wer kein Geldbuße bezahlen kann, muss bevorstehend nur noch halb so Menorrhagie im Gefängniszelle verleben. Dasjenige hat dieser Bundestag beschlossen. Nicht zuletzt hinauf die Möglichkeit, neuartig eine gemeinnützige Tätigkeit aufzunehmen, sollte immer hingewiesen werden.

Dieser Bundestag hat eine Strafrechtsreform beschlossen. Ein zentraler Zähler des Projekts ist die Reduzierung sogenannter Ersatzhaftstrafen, die zu Händen nicht bezahlte Geldstrafen verhängt werden.

Wer kein Geldbuße zahlt, muss nur noch halb so Menorrhagie im Gefängniszelle verleben wie bisher. „Eine Ersatzfreiheitsstrafe greift viel stärker in dies Leben eines Menschen ein wie eine Geldstrafe“, begründete dieser Liberale-Abgeordnete Philipp Hartewig die Reform.

Die Menge dieser verrechneten Tagessätze wird halbiert

Unter nicht gezahlten Geldstrafen wird dieser Summe in dieser Regel im Gefängniszelle verbüßt. Die Menge dieser Tage, die dieser Betroffene dazu hinter Gittern verbringt, entsprach bisher den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Aufgrund dieser nun beschlossenen Halbierung drohen für einer Strafe von 50 Tagessätzen in der Tat nur noch 25 Tage Haft.

Darüber hinaus sollen Betroffene künftig ausführlich hinauf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie neuartig zur Freiheitsstrafe gleichfalls soziale Arbeit zum Wohle dieser Öffentlichkeit leisten können.

Gemeinnützige Arbeit statt Gefängniszelle

Vor diesem Hintergrund sprach Justizminister Marco Buschmann (Liberale) von einer historischen Reform: „Wir zeugen es zu Händen Betroffene alternativer Freiheitsstrafen greifbarer, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe etwa durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden.“

Mit dieser Novelle werden gleichfalls die Voraussetzungen verschärft, unter denen drogen- oder alkoholabhängige Straftäter ihre Haft statt im Gefängniszelle in einer Rehabilitation-Vorrichtung oder psychiatrischen Klinik verbüßen können. Regierungsangaben zufolge ist die Zahl dieser in einer solchen Vorrichtung untergebrachten Gefangenen in den letzten Jahren klar gestiegen, welches vielerorts zu massiver Überbelegung geführt hat.

Darüber hinaus hat dieser Bundestag beschlossen, geschlechtsspezifische und queerfeindliche Motive in den Motivkatalog aufzunehmen, die zu erhöhten Strafen zur Folge haben können.


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