Finanzen
Urteil untersagt Lufthansa bestimmte CO2-Aussagen in Werbung

Nach einem Urteil des Regionalgerichts von Köln kann Lufthansa bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit der CO2 -Entschädigung oder einer Reduzierung seiner Werbung für Flugreisen nicht mehr verwenden. Die deutsche Umwelt Hilfe (DUH) hatte verklagt. Das Bezirksgericht sagte, dass die Klage einer Verbrauchervereinigung gegen eine große deutsche Luftfahrtunternehmen vollständig erteilt wurde. Das Gericht gab nicht ausdrücklich die Namen des Klägers und Beklagten an. Das Urteil (Az. 84 O 29/24 vom 21. März 2025) ist nicht endgültig.
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