Politik

US-Investor will Nord Stream kaufen und für 50 Millionen Euro Informationen über die Täter des Anschlags erhalten

Im Nord-Stream-Fall gibt es einige neue Entwicklungen: Einerseits hat der als Trump-nah geltende US-Investor Stephen P. Lynch beim US-Finanzministerium einen Antrag auf Kauf des noch intakten Strangs gestellt Langfristig soll die Nord Stream 2-Pipeline dafür sorgen, dass die USA „die Kontrolle über die europäische Energieversorgung behalten“. Andererseits gibt es im Bundestag eine parlamentarische Initiative, dem Generalbundesanwalt „Haushaltsmittel von bis zu 50 Millionen Euro“ für Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung der Täter des Terroranschlags führen. Der ThinkPages wollte wissen, welche Position die Bundesregierung zu diesen beiden Projekten vertritt. Aus Florian Warweg

Hintergrund: „Einmalige Gelegenheit“ für die USA, Nord Stream 2 zu kaufen

Derzeit (Stand 28.11.) beträgt der Referenzwert TTF für Erdgaspreise in der EU nahezu 50 Euro pro Megawattstunde. Nur zum Vergleich: Dies ist der aktuelle Preis in den USA bei knapp 3 Dollar. Der Unterschied, insbesondere wenn es um die jeweiligen Energiekosten der beiden Industriestandorte und damit um die Wettbewerbsfähigkeit geht, ist offensichtlich.

Umso gravierender ist in diesem Zusammenhang, dass der bekannte US-Investor Stephen P. Lynch, wie der Erste Washington Post gemeldet hat beim US-Finanzministerium einen Antrag auf Kauf des verbleibenden Strangs von Nord Stream 2 eingereicht. Dies, so argumentierte Lynch gegenüber dem US-Finanzministerium und den US-Senatoren, sei „eine einmalige Gelegenheit, Europas Energieversorgung für den Rest zu kontrollieren.“ des Zeitalters der fossilen Brennstoffe“ und würde daher „langfristigen US-Interessen dienen“.

Bereits im Februar 2024 hatte Lynch beim US-Finanzministerium eine Lizenz beantragt, die es ihm ermöglichen würde, mit Unternehmen, die derzeit US-Sanktionen unterliegen, über den Kauf der Pipeline zu verhandeln. Hintergrund ist das aktuelle Insolvenzverfahren gegen die in der Schweiz ansässige Nord Stream AG, Eigentümerin von Nord Stream 2.

Laut Lynch gilt dies für das Schweizer Insolvenzverfahren Washington Post In seinem Brief an die US-Behörden nannte er eine „harte Frist“ Januar 2024. Bis dahin müsste die Nord Stream AG entweder ihre Schulden umstrukturieren – was allgemein als sehr unwahrscheinlich gilt – andernfalls würde Nord Stream 2 dann liquidiert und versteigert Zu. Nach dem Ende des Krieges werde es sowohl für Russland als auch für die ehemaligen Kunden in Deutschland und Europa insgesamt „verlockend“ sein, die Pipeline wieder in Betrieb zu nehmen, unabhängig davon, wer sie sei, so das weitere Argument des US-Investors gegenüber dem US-Finanzministerium gehört dazu.

Aus der politischen Sphäre in Washington ist zu hören, dass der zukünftige US-Präsident Donald Trump durchaus an dem Kauf interessiert ist, insbesondere angesichts der Tatsache, dass er in den Verhandlungen mit Moskau einen weiteren Trumpf im Ärmel hat.

Angesichts der strategischen Relevanz, insbesondere für die Energieversorgung und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, spricht die Antwort des Regierungssprechers Bände:

„Darüber muss ich schlau werden. Ich habe auch Berichte darüber gelesen, was Sie erwähnen, aber der aktuelle Stand liegt mir nicht vor, daher muss ich mich noch genauer informieren.

Hintergrund: 50 Millionen Euro als Belohnung für Hinweise auf die Täter des Nord-Stream-Angriffs

Angesichts der stockenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts hat die AfD-Fraktion im Bundestag einen Antrag mit dem Titel gestellt „Bieten Sie eine Belohnung für Informationen an, die zur Aufklärung der Angriffe auf die Nord Stream-Leitungen beitragen.“ (Bundestagsdrucksache 20/12095). Darin heißt es unter anderem:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die haushaltspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 50.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden können, über die er verfügen kann.“ für die „Es kann möglich sein, Hinweise zu belohnen, die zur Identifizierung des oder der Täter führen und eine verfassungsrechtliche Täterermittlung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erscheinen lassen (…)“

Darüber hinaus wird die Einrichtung einer „unabhängigen Arbeitsgruppe unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen Bundestages“ gefordert, die „den unmittelbaren und mittelbaren Schaden des Terroranschlags“ für die Bundesrepublik berechnen soll.

Der Antrag wirft der Bundesregierung außerdem „ihre offensichtlich mangelnde Bereitschaft vor, die zahlreichen Fragen der Abgeordneten zu den Anschlägen angemessen zu beantworten“ und kritisiert die „Unbereitschaft“ der Bundesregierung, „die Sprengstoffanschläge in entsprechenden internationalen Gremien zu diskutieren sowie den Sachverhalt“ Die Bundesregierung blockiert in diesem Zusammenhang internationale Ermittlungen.“ Der Antrag liegt seit Juli 2024 ergebnislos bei verschiedenen Bundestagsausschüssen zur Begutachtung:

Die Einschätzung von Regierungssprecher Hebestreit zu dieser Initiative lautete:

„Ich kenne diesen Vorgang nicht, aber ich werde ihn später nachschlagen, weil Sie freundlicherweise auch das Drucksachensymbol erwähnt haben. Aber ich denke, wir würden die Arbeit gerne in die vertrauenswürdigen Hände des Generalbundesanwalts legen. Anschließend können Sie noch einmal auf die Frage eingehen, was er von einem solchen Vorschlag hält.“

Auszug aus dem wörtlichen Protokoll der Regierungspressekonferenz vom 27. November 2024

Fragen Sie Warweg
An Herrn Hebestreit oder an die BMWK: Der als Trump-nah geltende US-Investor P. Lynch hat angekündigt, die noch bestehende Nord Stream 2-Pipeline erwerben zu wollen, um – das hat er ganz offen gesagt – zu Übernehmen Sie die Kontrolle darüber, um die europäische Energieversorgung aufrechtzuerhalten. Der US-Senat und das US-Finanzministerium wurden bereits über die Pläne informiert. Mich würde die Haltung der Bundesregierung interessieren: Unterstützen Sie die Idee, dass ein US-Investor die Pipeline erwirbt, oder planen Sie angesichts des bevorstehenden Verkaufs der Vermögenswerte der Nord Stream AG, die Pipeline selbst zu erwerben? in der Schweiz?

Regierungssprecher Hebestreit
Da muss ich mich schlau machen. Ich habe auch Berichte über das gelesen, was Sie erwähnen, aber der aktuelle Stand ist mir nicht bekannt, daher muss ich mehr darüber erfahren. – Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium das wissen könnte?

Wagner (BMWK)
Das weiß ich bisher nur aus Presseberichten und Spekulationen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Wenn es etwas Greifbares gäbe, worüber wir etwas sagen könnten, würde ich es später hinzufügen.

Zusatzfrage Warweg
Apropos Nord Stream: Angesichts der schleppenden und stockenden Ermittlungen gibt es jetzt einen Vorschlag aus der Politik – für Interessierte: Bundestagsdrucksache 20/12095 – der Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 50 Millionen vorsieht Euro stehen dem Generalbundesanwalt zur Verfügung, mit denen er für Hinweise, die zur Identifizierung der Täter führen, eine Belohnung aussetzen kann. Mich würde auch interessieren, wie die Bundesregierung auf diesen Vorschlag reagiert, um wieder etwas Bewegung in die stockende Aufklärung der Terrortat zu bringen.

Hebestreit
Ich kenne diesen Vorgang nicht, aber ich werde ihn später nachschlagen, da Sie freundlicherweise auch das Drucksachensymbol erwähnt haben. Aber ich denke, wir würden die Arbeit gerne in die vertrauenswürdigen Hände des Generalbundesanwalts legen. Anschließend können Sie noch einmal auf die Frage eingehen, was er von einem solchen Vorschlag hält.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 27.11.2024


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