Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen rechtlich möglich


Nachher mehr wie einem Jahr Arbeit übergab die Vorsitzende welcher Kommission, die ehemalige Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD), den Mitteilung an Berlins Regierenden Stapi Wegner (Union). Dies seit dem Zeitpunkt vierter Monat des Jahres 2022 tagende Gremium bestand aus 13 vom Senat ernannten Mitgliedern. Die Senatskanzlei teilte mit, dass die Einkünfte unter Beteiligung welcher Initiative „Krauts Wohnen & Cobalt in Gemeineigentum überführen“ durchgeführt wurde.
Beim Volksentscheid „Krauts Wohnen & Cobalt in Gemeineigentum überführen“ im September 2021 stimmten 56,4 von Hundert welcher Berliner Ballen zu Gunsten von die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr wie 3.000 Wohnungen. Dies waren mehr wie eine Million Wahlberechtigte. 39 von Hundert stimmten gegen die Initiative.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass sie im Fallgrube einer Vorschlag welcher Experten zunächst ein entsprechendes Rahmengesetz verabschieden würden. Es soll in zwei Jahren in Macht treten.
Wegner lehnt die Sozialisierung weiterhin ab
Berlins Regierender Stapi Wegner sagte, er stehe welcher Integration großer Wohnungsunternehmen weiterhin ungelegen im Unterschied zu und halte sie zu Gunsten von den falschen Methode. Es darf nicht vorbeigehen, dass welcher neue treibende Feder abgewürgt wird. Die Wohnungswirtschaft braucht Rechtssicherheit. Beiläufig viele rechtliche Punkte zu tun sein noch beachtet werden. Wegner erklärte, die Kommission habe sich hinaus die schwerwiegendsten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen unverbesserlich. Es sei nicht die Herausforderung des Ausschusses, „die politische Priorisierung des Berichts vorzunehmen“.
Ebendiese Nachricht wurde am 29. Juno 2023 im Deutschlandfunk ausgestrahlt.
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