Online-Archiv zu rechtem Terror geplant
Nachdem 15 NSU-Ermittlungsausschüssen, zahlreichen Gerichtsverfahren, journalistischen Recherchen und jahrzehntelanger staatlicher und zivilgesellschaftlicher Observation dieser rechten Szene sind unzählige Dokumente zum rechten Terror in dieser gesamten Bundesrepublik verstreut.
Die Bundesregierung will nun kombinieren Übersicht verschenken – und will mit einem publik zugänglichen digitalen Dokumentensammlung zur Untersuchung rechter Schwung hinzufügen.
Dies geplante Themenportal könnte schon Werden 2024 starten. Solange bis 2030 will dieser Bundeswehr rund 23 Mio. Euro zuteilen, um sämtliche Bestände freier Archive und Landesarchive zu vereinen. Zunächst müssten jedoch die geplanten 17 Stellen im Bundeshaushalt genehmigt werden.
Mit einem publik zugänglichen digitalen Dokumentensammlung will die Bundesregierung zur Untersuchung rechter Schwung hinzufügen. Dies Dokumentensammlung könnte Grundlage zu Händen neue Erkenntnisse sein, hofft Misbah Khan (Grüne), Mitglied des Innenausschusses des Bundestags. “Notfalls sehen Sie plötzlich Probe, die Sie vorher nicht gesehen nach sich ziehen. Dies bildet die Grundlage zu Händen zahlreiche Forschungsarbeiten.„
Ebenso die Dokumentationsstelle gegen Rechtsextremismus im Landesarchiv Schwimmen-Württemberg basiert hinauf dem umfangreichen Privatarchiv des Journalisten Anton Maegerle. Neben dem Dokumentensammlung beobachte die Dokumentationsstelle weiterhin Zeitungen aus dieser militanten Neonazi-Szene in Schwimmen-Württemberg, sagt Sprossenstiege Wolfgang Zimmermann.
Eine bloße Zentralisierung bestehender Akten dürfe keinen Mehrwert schaffen, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende dieser Union im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU). Ein Dokumentensammlung sollte sich nicht ausschließlich mit Rechtsterrorismus befassen, sondern z. B. untergeordnet kombinieren Blick hinauf islamistischen und linken Terrorismus werfen.
Martina Renner, Linke-Bundestagsabgeordnete und Rechtsextremismus-Expertin, ist aus anderen Gründen skeptisch. Denn welches die Ermittlungsbehörden nicht herausgeben, dürfte ein blinder Mal im Dokumentensammlung bleiben. Solange bis heute gibt es z. B. Rechtsstreitigkeiten um die Verfügbarmachung von Akten dieser Verfassungsschutzbehörden im Zuge des Wiesn-Anschlags 1980.
Zur Untersuchung gehöre es untergeordnet, die Verbindungen etwa zwischen Geheimdiensten und dieser rechten Szene zu untersuchen, sagt Ulli Jentsch von Apabiz. Aufgrund seiner Erfahrungen in Untersuchungsausschüssen glaubt Jentsch jedoch nicht, dass die Landesbehörden durch die Einlieferung von Dokumenten an die jeweiligen Landesarchive in ein Dokumentensammlung eingebunden werden.
Viele dieser Dokumente werden zunächst nicht online zugänglich sein. Wolfgang Zimmermann: „Welcher Anspruch muss sein, dass wir ein umfassendes Aufklärungssystem zum Themenbereich Rechtsterrorismus etablieren. Derzeit wird es jedoch nicht möglich sein, digitale Kopien dieser Dateien überall verfügbar zu zeugen. Andererseits wir können Belege zu Händen die Dokumente liefern und so transparent zeigen, wo zu diesem Themenbereich geforscht wurde, wo Studien durchgeführt wurden und welche Dokumente an verschiedenen Orten, in Archiven oder an zivilgesellschaftlichen Standorten verfügbar sind.„
Darüber hinaus unterliegen viele dieser schon an dasjenige Staatsarchiv übergebenen Akten noch sogenannten Sicherheit- und Sperrfristen. Solange solche Fristen gelten, bleiben die Unterlagen nicht zugreifbar, z. B. um die Persönlichkeitsrechte dieser Personen zu schützen, um die es in dieser Dossier geht. Generell gilt hinauf Bundesebene eine Frist von 30 Jahren. Solange bis dorthin die Erlaubnis haben die Dateien nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, etwa von Forschern. Darüber hinaus können Behörden viele Dokumente qua sogenannte „Verschlusssache“ einstufen. Ebenso im NSU-Menge von Gebäuden seien Akten gelöscht und geschreddert worden.
Timo Stukenberg, du
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