Geschäft

Wann kommt das Klimageld?

Radfahrer vor dem Kraftwerk Scholven in Gelsenkirchen

Das Klimageld sollte vor allem Geringverdiener von der CO2-Bepreisung entlasten. Doch die Bundesregierung hält ihr Versprechen wohl nicht ein. (picture alliance / Jochen Tack )

Der CO2-Preis wurde für das Jahr 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Das heißt: Klimaschädliche Energieträger wie Öl und Gas werden teurer, was sich beim Tanken und Heizen, aber auch beim Konsum zeigt, wenn Unternehmen Energiepreise an die Verbraucher weitergeben.

Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen der Klimaschutz gefördert oder Subventionen gegenfinanziert werden, – wie etwa der Heizungstausch oder die Chipfabrik von Intel. Doch dadurch werden auch Bürger belastet. Über ein Klimageld, das der Staat an sie zurückzahlt, sollen sie entlastet werden. Aber das lässt auf sich warten.

Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 ist der steigende CO2-Preis ein wichtiges Instrument, „verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich, insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen zu unterstützen“. Dazu heißt es genauer: „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“

Doch nach dem Haushaltsbeschluss der Bundesregierung im Dezember ist von Klimageld kaum noch die Rede.

Für ein Klimageld haben sich mehrere Ökonomen sowie auch Institutionen ausgesprochen: die Verbraucherzentrale, IG Bau, Arbeiterwohlfahrt sowie etliche Umweltorganisationen (wie zum Beispiel WWF, Klima-Allianz Deutschland, BUND). Das Konzept sei einfach und wirksam, heißt es, es finde eine Umverteilung von oben nach unten statt. Nicht nur Politiker der Koalitionsparteien wie Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Juso-Chef Philipp Türmer, auch die Opposition ist für diese Entlastung, wie etwa CDU-Finanzpolitiker Mathias Middelberg.

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, hält das Klimageld für das „richtige Werkzeug, um die privaten Haushalte zu entlasten und den Klimaschutz sozial zu gestalten.“

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm äußert sich ähnlich: „Man muss dringend dafür sorgen, dass die Klimatransformation auch sozial gerecht abläuft, und dazu gehört es, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Menschen zurückzugeben, pro Kopf. Das führt dann dazu, dass die unteren Einkommensgruppen nicht so stark betroffen sind und teilweise sogar dadurch profitieren, dass sie über diesen Kanal mehr zurückbekommen, als sie über die CO2-Bepreisung tatsächlich zahlen müssen.“

Die Verbraucherzentrale fordert eine Einmalzahlung von 139 Euro pro Bürger. Grundlage sind die 11,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen des Staates in den vergangenen drei Jahren seit der Einführung der CO2-Bepreisung. Etwa drei Viertel der Zahlungen leisteten private Haushalte, während ein Viertel des Beitrags von Unternehmen komme, die die Beträge über Produktpreise an die Verbraucher weitergeben, so die Verbraucherzentrale.

Robert Habeck erklärte im “Handelsblatt” zum CO2-Preis: “Wir geben das Geld zurück. Wir übernehmen als Staat die EEG-Umlage.” Damit entlaste man die Bürger mit mehr als zehn Milliarden Euro beim Strompreis. “Fast alle Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen also an die Menschen zurück. Das ist faktisch ein Klimageld über den Strompreis.”

Die EEG-Umlage, die Stromkunden für den Ausbau Erneuerbarer Energien seit dem Jahr 2000 bezahlen mussten, fiel bereits zum 1. Juli 2022 weg. Im Koalitionsvertrag heißt es aber, das Klimageld solle „über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus“ entlasten.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verschiebt die Erwartungen zum Klimageld auf nach der nächsten Bundestagswahl: „Das Klimageld bleibt im Plan. In dieser Legislaturperiode wird wie angekündigt eine Struktur für die Auszahlung geschaffen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „In der Zeit danach werden Entscheidungen über die Ausgestaltung getroffen. Das – und nicht mehr – haben wir als Ampel versprochen. Dabei bleibt es.”

Laut Staatssekretärin Katja Hessel soll der „Mechanismus“ bis 2025 „zur Verfügung stehen“. Gemeint ist damit, dass bis Ende 2024 zu jeder Steuer-Identifikationsnummer aller Bürger eine dazugehörige IBAN gespeichert sein soll. Was nur bedeutet, dass dann jeder theoretisch Geld vom Staat bekommen könnte, aber nicht, dass das Klimageld kommt.

Österreich hat mit der „Ökosozialen Steuerreform“ von 2022 nicht nur CO2 bepreist, sondern erstattet das Geld auch direkt zurück. Mit diesem Klimabonus soll klimafreundliches Verhalten gefördert werden. Im Jahr 2023 gab es einen Sockelbetrag von 110 Euro pro Jahr, dazu kommt ein Regionalausgleich für Regionen, in denen Infrastruktur und der ÖPNV gut ausgebaut sind. Der Ausgleich ist gestaffelt und beträgt je nach Region 40, 75 oder 110 Euro. Kinder bekommen die Hälfte, mobilitätseingeschränkte Personen immer den Höchstsatz.

Der Klimabonus gilt für alle Menschen, die seit mindestens sechs Monaten in Österreich leben und das Geld wird direkt aufs Konto überwiesen oder kommt als Gutschein per Post. Die Menschen müssen dafür nichts tun. Von solchen Zuständen ist Deutschland noch weit entfernt.


leg


Source link

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"