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Warum gab es kaum Strafverfahren gegen Geistliche?

Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln, verlässt den Dom nach einem Morgengottesdienst im Fuldaer Dom.

Die katholische Religionsgemeinschaft wird seit dieser Zeit Jahren von Missbrauchsskandalen erschüttert. Kritiker fordern, die Renovation welcher Vorfälle in unabhängige Hände zu legen. (Picture Alliance/dpa/Sebastian Gollnow)

Eine Warteschlange von Gutachten nachweisen mittlerweile verknüpfen systematischen Machtmissbrauch in welcher katholischen Religionsgemeinschaft. Obschon entsteht welcher Eindruck, dass es sich hierbei um eine innerkirchliche Thematik handelt – mit kaum spürbaren Konsequenzen vor Justizgebäude. Warum wird die Rekognoszierung welcher Missbrauchsskandale in erster Linie von welcher Religionsgemeinschaft selbst durchgeführt? Und warum hat die Öffentlichkeit bisher kaum irgendwas von Strafverfahren gehört?

Sexueller Misshandlung ist sowohl im römisch-katholischen Kirchenrecht wie wenn schon im Zivilrecht eine Straftat. Liegen Anhaltspunkte für jedes eine solche Straftat vor, beginnt in beiden Fällen ein Verfahren.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es im weltlichen Recht keine Meldepflicht für jedes sexuellen Misshandlung gibt. Wer von einer möglichen Straftat weiß, muss ebendiese nicht signifizieren. Doch kommt es zu einem Verfahren nachdem weltlichem Recht nur dann, wenn die Behörden davon firm.

Vertrauensperson für jedes Todesopfer sexueller Ungestüm

In den Diözesen gibt es Vertrauensperson, an die sich mutmaßliche Todesopfer sexualisierter Ungestüm wenden können. In diesem Sachverhalt erfolgt eine Plausibilitätsprüfung welcher Vorwürfe, dasjenige heißt die Befragung welcher mutmaßlichen Todesopfer und die Aufzeichnung des Gesprächs.

Welcher Angeklagte wird mit den Vorwürfen konfrontiert. Darüber hinaus muss seit dieser Zeit 2002 jeder Missbrauchsverdacht welcher Kongregation für jedes die Glaubenslehre im Vatikan gemeldet werden. Dieser Verpflichtung wurde jedoch nicht konsequent nachgekommen.

Erweisen sich die Vorwürfe wie plausibel, so Leinlinien von welcher Deutschen Bischofskonferenz, „wird ein Ernannter des Bischofs die Hinweise an die Landeskriminalpolizei und – solange wie gesetzlich erforderlich – an weitere zuständige Behörden (z. B. Jugendamt, Schulaufsichtsrat)“.

Nur wenn welcher mutmaßliche Geschädigte dieser Weitergabe ausführlich widerspricht, nicht zutreffend ebendiese Verpflichtung. Nichtsdestoweniger wenn schon ebendiese Pflicht wurde oft missachtet – und eine weltliche Strafverfolgung wurde teilweise unmöglich gemacht.

Dasjenige Kirchenrecht ist kein Ersatzmittel für jedes dasjenige Landesrecht, sondern eine Komplement. Die weltliche Justiz kann Gefängnisstrafen vollziehen, wenn die Schuld nachgewiesen ist. Die Höchststrafe im kanonischen Recht für jedes Priester ist die Rausschmiss aus dem Klerus. Es gibt keine Gefängnisstrafen.

Wenn schon in anderer Hinsicht unterscheiden sich kirchliche Prozesse stark von weltlichen Gerichtsprozessen. Sie sind privat, dasjenige Todesopfer welcher angeblichen Straftat ist nicht dasjenige Todesopfer sexualisierter Ungestüm, sondern die Religionsgemeinschaft. Dasjenige Recht welcher Betroffenen, wie Nebenkläger aufzutreten, besteht nicht.

Dasjenige weltliche Recht gilt für jedes Priester genauso wie für jedes andere Menschen – fast wie wenn schon. In vielen Fällen gelang es den Diözesen jedoch, die Strafverfolgungsbehörden aus welcher Sache herauszuhalten. Solange bis 2023 gab es keine Hausdurchsuchungen in bischöflichen Räumen. Todesopfer und ihre Familien wurden wissenschaftlich davon abgehalten, Anzeigegerät zu erstatten, einschließlich Drohungen und Schweigegeldern. Dasjenige Verfahren wurde so stark hinausgezögert, solange bis die Verjährung geltend gemacht werden konnte.

Verstöße gegen dasjenige Kirchenrecht folgenlos

Wie aus den Berichten hervorgeht, nach sich ziehen die Bischöfe ihre eigenen Richtlinien nicht befolgt, in Folge dessen weder kirchenrechtliche Verfahren eingeleitet noch die säkularen Strafverfolgungsbehörden informiert, obwohl sie sich 2010 dazu verpflichtet hatten. Welcher Report an die Kongregation für jedes die Glaubenslehre in Rom war wenn schon nicht geschlossen. Bischöfe können zu diesem Zweck seit dieser Zeit 2019 nur noch nachdem kanonischem Recht bestraft werden; Zuvor blieben Verstöße gegen dasjenige Kirchenrecht für jedes sie folgenlos.

Denn den Strafverfolgungsbehörden Fälle sexuellen Missbrauchs namhaft wurden, wurde den Geistlichen zig-mal besondere Gnade zuteil. Ermittlungen wurden wie eingestellt, weil die Diözesanleitung offen im Zusammenhang welcher Staatsanwaltschaft intervenierte oder weil man aufwärts „gute katholische“ Anwälte traf, für jedes die Priester keine normalen Kriminellen waren. Manchmal genügte es, wenn die Angeklagten im Verhör Rekonvaleszenz versprachen oder ihre Pfarrstelle aufgaben und sich sonst wo anstellten.

Systematische Vertuschung von Straftaten

Unlust welcher systematischen Vertuschung kam es durchaus zu Gerichtsurteilen gegen Priester. Wie die Berichte zeigen, nach sich ziehen Bischöfe jedoch wenn schon rechtskräftig verurteilte Täter wieder in die Seelsorge aufgenommen, ohne die Kirchgemeinde mehr als die Strafe zu informieren. Die Übertragung aufwärts andere Gemeinden war eine seit dieser Zeit langem etablierte Realität.

Unter Weiterverarbeitung versteht man Unrecht, dasjenige strafrechtlich meist verjährt ist, handkehrum nicht vergessen werden sollte, da es gesellschaftlich relevant ist und viele Menschen betrifft. Dasjenige bedeutet, dass dasjenige Hauptaugenmerk welcher Ermittlungen nicht aufwärts welcher Sanktionierung welcher Täter, sondern aufwärts welcher Rekognoszierung des Geschehens liegt.

Im Jahr 2018 veröffentlichte die Krauts Bischofskonferenz erstmals eine große Missbrauchsstudie, die sogenannte MHG-Studie, die dasjenige Format sexualisierter Ungestüm durch Geistliche in Deutschland erfasst. Es basiert ausschließlich aufwärts welcher Berechnung von Dateien und zeigt von dort nur dasjenige absolute Hellfeld an. Sie Studie kommt aufwärts 3677 betroffene und 1690 angeklagte Geistliche seit dieser Zeit 1945. Jeder 20. Priester gilt wie Beschuldigter.

Weitere Berichte mehr als Misshandlung durch die Diözesen

Nachdem 2018 gaben einzelne Diözesen weitere Studien in Auftrag, die sich sehr wohl im Sinne als Methodik und Studienzeitraum offensichtlich unterscheiden. Wohnhaft bei einigen wurden nur Akten ausgewertet, im Zusammenhang anderen wurden wenn schon Zeitzeugen befragt.

Die Renovation dient einerseits welcher Feststellung des Ausmaßes sexualisierter Ungestüm in den jeweiligen Diözesen, wiederum soll geklärt werden, wie die Diözesanleitung damit umgegangen ist. Manche Gutachten wählen verknüpfen juristischen Konzept und untersuchen, ob kirchliches und weltliches Recht zerrissen wurde, während andere verknüpfen sozialwissenschaftlichen Konzept verfolgen und fragen, wie Machtmissbrauch möglich wurde.

Jeglicher bisher veröffentlichten Gutachten sind höchstens ein Lichtblick und basieren aufwärts sehr unvollständigen Akten. Nachdem Vorlage welcher Bezeichnen prüfte die Staatsanwaltschaft, ob Anhaltspunkte zu diesem Zweck vorlagen, dass Straftaten nicht verjährt seien.

Im Jahr 2020 einigten sich die Krauts Bischofskonferenz und die Unabhängige Beauftragte welcher Bundesregierung für jedes Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in einer gemeinsamen Erläuterung darauf, dass in den 27 römisch-katholischen Diözesen „unabhängige Untersuchungskommissionen“ und Betroffenenbeiräte möbliert werden sollen.

Kommissionen und Beiräte für jedes Betroffene

Sie sollen regelmäßig Berichte mehr als den Stand welcher Erledigung erstellen. Mitglieder welcher Prüfkommission sind Sachverständige, Betroffene und von welcher Landesregierung Beauftragte. Sie werden sowohl …. als auch die Mitglieder welcher Betroffenenbeiräte vom jeweiligen Ortsbischof ernannt.

Obwohl die Vereinbarung aus dem Jahr 2020 stammt, sind ebendiese Gremien noch nicht in allen Diözesen möbliert oder aufgrund von Konflikten, wie im Erzbistum Köln, nur teilweise besetzt. Die bisher veröffentlichten und in den Medien berichteten Gutachten und Studien wurden in den meisten Fällen vor 2020 von den Bischöfen in Auftrag gegeben und sind von dort nicht mit den Berichten welcher Gutachterkommissionen gleichzusetzen.

An welcher Strafverfolgung muss sich nachdem Aussagen des Justizministeriums nichts ändern, da es laut Bundesjustizminister Marco Buschmann keine Sonderrechte für jedes die Kirchen gebe. „Wohnhaft bei Verdächtigung aufwärts Straftaten gibt es kein besonderes Kirchenrecht. „Die Zeiten welcher Vertuschung schrecklicher Missbrauchstaten zu tun sein endlich vorbei sein“, sagte er im vierter Monat des Jahres 2023 welcher katholischen Nachrichtenagentur KNA.

Theoretisch gibt es zwar kein Sonderrecht, in welcher Realität Dasein jedoch aus unterschiedlichen Gründen zahlreiche Möglichkeiten beschuldigte Geistliche, der Strafverfolgung zu entgehen.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Liberale) kritisierte in einem Tagesausgabeninterview vom Februar 2010, dass die Kirchen nicht konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiteten.

Welcher damalige Vorsitzende welcher Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg, forderte daraufhin den Ressortchef aufwärts, sich zu entschuldigen und die Semantik publik zu korrigieren. Dasjenige im vierter Monat des Jahres 2023 veröffentlichte Freiburger Missbrauchsgutachten lastet schwergewichtig aufwärts Zollitsch und ist später ein Vorführung zu diesem Zweck, dass die Ministerin mit ihrer Kritik Recht hatte.

Volksvertreter fordern mehr Transparenz

Welcher amtierende Bundesjustizminister Buschmann hat die römisch-katholische Religionsgemeinschaft nun erneut zu transparentem Handeln aufgerufen. Dies bedeutet, dass die Weiterverarbeitung weiterhin welcher Institution selbst überlassen bleibt.

Kritiker dieser Steuerung fordern eine kirchenunabhängige Validierung, etwa nachdem dem Vorbild Irlands. Dazu müsste welcher Bundestag die rechtlichen Grundlagen schaffen, eine Initiative dazu gibt es bislang jedoch nicht. Wenn schon welcher Kriminaltechniker Harald Dreßing, Erstautor welcher MHG-Studie aus dem Jahr 2018, forderte im Deutschlandfunk eine bundesweite Dunkelfeldstudie. Dazu müssten wenn schon Bundespolitiker eingeschaltet werden.


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